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Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen

Wer am Bau gearbeitet und kein Geld erhalten hat, kann seine Forderung durch ein Pfandrecht am Grundstück sichern. Die Frist ist streng: vier Monate ab Vollendung der Arbeiten. Danach ist der Anspruch verwirkt — unabhängig davon, wie berechtigt die Forderung ist. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Bauhandwerkerpfandrecht richtet sich nach Art. 837 ff. ZGB. Die Eintragung muss innert vier Monaten nach Vollendung der Arbeiten erfolgen (Art. 839 ZGB) — die Frist ist eine Verwirkungsfrist.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Bauhandwerkerpfandrecht: die Viermonatsfrist

Häufige Fragen

Ab wann läuft die Frist?

Ab Vollendung der Arbeiten, nicht ab Rechnungsstellung. Der genaue Zeitpunkt ist im Streitfall entscheidend und sollte dokumentiert sein.

Gilt das auch für Subunternehmer?

Ja. Auch Subunternehmer können das Pfandrecht verlangen, selbst wenn der Bauherr den Generalunternehmer bezahlt hat.

Was passiert nach der vorläufigen Eintragung?

Die Forderung muss innert der gerichtlich angesetzten Frist prosequiert werden — sonst fällt die Eintragung dahin.

Kann der Eigentümer das abwenden?

Ja, durch hinreichende Sicherheitsleistung.

Kann ich das Werk meiner Anwältin oder meinem Anwalt übergeben?

Ja. Sie erhalten die Word-Datei mit Sachverhalt, Argumentation und Beilagenstruktur. Ihre Kanzlei kann darauf aufbauen, prüfen, redigieren und ergänzen, statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen — das spart Honorarstunden.

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