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Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen

Wer am Bau gearbeitet und kein Geld erhalten hat, kann seine Forderung durch ein Pfandrecht am Grundstück sichern. Die Frist ist streng: vier Monate ab Vollendung der Arbeiten. Danach ist der Anspruch verwirkt — unabhängig davon, wie berechtigt die Forderung ist. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Bauhandwerkerpfandrecht richtet sich nach Art. 837 ff. ZGB. Die Eintragung muss innert vier Monaten nach Vollendung der Arbeiten erfolgen (Art. 839 ZGB) — die Frist ist eine Verwirkungsfrist.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Bauhandwerkerpfandrecht: die Viermonatsfrist

Häufige Fragen

Ab wann läuft die Frist?

Ab Vollendung der Arbeiten, nicht ab Rechnungsstellung. Der genaue Zeitpunkt ist im Streitfall entscheidend und sollte dokumentiert sein.

Gilt das auch für Subunternehmer?

Ja. Auch Subunternehmer können das Pfandrecht verlangen, selbst wenn der Bauherr den Generalunternehmer bezahlt hat.

Was passiert nach der vorläufigen Eintragung?

Die Forderung muss innert der gerichtlich angesetzten Frist prosequiert werden — sonst fällt die Eintragung dahin.

Kann der Eigentümer das abwenden?

Ja, durch hinreichende Sicherheitsleistung.

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