Berufung oder Beschwerde erstellen lassen
Gegen einen Entscheid steht in der Regel ein Rechtsmittel offen — aber nur innert Frist und nur begründet. Die Begründung muss konkret darlegen, was am Entscheid falsch ist; eine blosse Unzufriedenheit genügt nicht. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.
- Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer ein erstinstanzliches Urteil anfechten will
- Wer gegen einen Verwaltungsentscheid Beschwerde führt
- Wer die Rechtsmittelfrist wahren muss
Das ist enthalten
- Berufungs- oder Beschwerdeschrift
- Konkrete Rügen gegen den angefochtenen Entscheid
- Bezifferte Rechtsbegehren
- Hinweisblatt zu Frist, Kostenvorschuss und Erfolgsaussichten
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Berufung und Beschwerde richten sich nach Art. 308 ff. beziehungsweise Art. 319 ff. ZPO; im Verwaltungsverfahren gelten die jeweiligen Verfahrensgesetze. Die Fristen sind gesetzlich und nicht erstreckbar.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit?
Massgebend ist die Rechtsmittelbelehrung im Entscheid. Gesetzliche Rechtsmittelfristen sind nicht erstreckbar.
Kann ich neue Beweise einbringen?
Im Rechtsmittelverfahren nur eingeschränkt. Was in erster Instanz möglich gewesen wäre, wird meist nicht mehr zugelassen.
Was kostet das Rechtsmittel?
Es fällt ein Kostenvorschuss an; bei Unterliegen kommen Gerichtskosten und Parteientschädigung dazu.
Lohnt sich das Rechtsmittel?
Das hängt davon ab, ob konkrete Fehler gerügt werden können. Eine blosse abweichende Beweiswürdigung führt selten zum Erfolg.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.