Berufung oder Beschwerde erstellen lassen
Gegen einen Entscheid steht in der Regel ein Rechtsmittel offen — aber nur innert Frist und nur begründet. Die Begründung muss konkret darlegen, was am Entscheid falsch ist; eine blosse Unzufriedenheit genügt nicht. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Wer ein erstinstanzliches Urteil anfechten will
- Wer gegen einen Verwaltungsentscheid Beschwerde führt
- Wer die Rechtsmittelfrist wahren muss
Das ist enthalten
- Berufungs- oder Beschwerdeschrift
- Konkrete Rügen gegen den angefochtenen Entscheid
- Bezifferte Rechtsbegehren
- Hinweisblatt zu Frist, Kostenvorschuss und Erfolgsaussichten
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Berufung und Beschwerde richten sich nach Art. 308 ff. beziehungsweise Art. 319 ff. ZPO; im Verwaltungsverfahren gelten die jeweiligen Verfahrensgesetze. Die Fristen sind gesetzlich und nicht erstreckbar.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit?
Massgebend ist die Rechtsmittelbelehrung im Entscheid. Gesetzliche Rechtsmittelfristen sind nicht erstreckbar.
Kann ich neue Beweise einbringen?
Im Rechtsmittelverfahren nur eingeschränkt. Was in erster Instanz möglich gewesen wäre, wird meist nicht mehr zugelassen.
Was kostet das Rechtsmittel?
Es fällt ein Kostenvorschuss an; bei Unterliegen kommen Gerichtskosten und Parteientschädigung dazu.
Lohnt sich das Rechtsmittel?
Das hängt davon ab, ob konkrete Fehler gerügt werden können. Eine blosse abweichende Beweiswürdigung führt selten zum Erfolg.