Fixpreis CHF 290

Stellungnahme ans Gericht

Im Verfahren fordert das Gericht immer wieder Äusserungen an: zu einer Eingabe der Gegenseite, zu einem Gutachten, zu einer Verfügung. Diese Stellungnahmen sind fristgebunden und wirken sich auf den Ausgang aus. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.

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  • In 48 Stunden

Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das rechtliche Gehör umfasst den Anspruch, sich zu äussern (Art. 29 Abs. 2 BV). Wer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, verliert diese Gelegenheit.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht

Häufige Fragen

Muss ich auf jede Eingabe reagieren?

Nicht zwingend, aber es ist meist ratsam. Schweigen kann als Zustimmung gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit?

Die Frist steht in der Verfügung des Gerichts. Sie ist behördlich angesetzt und auf Gesuch oft erstreckbar.

Was gehört in eine Stellungnahme zum Gutachten?

Konkrete Einwände zur Methode, zu den Grundlagen oder zu den Schlussfolgerungen — nicht bloss die eigene abweichende Meinung.

Kann ich neue Anträge stellen?

Das hängt vom Verfahrensstand ab. Nach dem zweiten Schriftenwechsel ist das nur noch eingeschränkt möglich.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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