Fixpreis CHF 350

Stellungnahme ans Gericht

Im Verfahren fordert das Gericht immer wieder Äusserungen an: zu einer Eingabe der Gegenseite, zu einem Gutachten, zu einer Verfügung. Diese Stellungnahmen sind fristgebunden und wirken sich auf den Ausgang aus. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das rechtliche Gehör umfasst den Anspruch, sich zu äussern (Art. 29 Abs. 2 BV). Wer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, verliert diese Gelegenheit.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht

Häufige Fragen

Muss ich auf jede Eingabe reagieren?

Nicht zwingend, aber es ist meist ratsam. Schweigen kann als Zustimmung gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit?

Die Frist steht in der Verfügung des Gerichts. Sie ist behördlich angesetzt und auf Gesuch oft erstreckbar.

Was gehört in eine Stellungnahme zum Gutachten?

Konkrete Einwände zur Methode, zu den Grundlagen oder zu den Schlussfolgerungen — nicht bloss die eigene abweichende Meinung.

Kann ich neue Anträge stellen?

Das hängt vom Verfahrensstand ab. Nach dem zweiten Schriftenwechsel ist das nur noch eingeschränkt möglich.

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