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Erbbescheinigung beantragen

Die Erbbescheinigung weist aus, wer Erbe ist. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen sie, bevor sie etwas herausgeben. Ohne sie steht der Nachlass still. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Erbbescheinigung wird von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellt (Art. 559 ZGB). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Erbfall: Fristen und Reihenfolge

Häufige Fragen

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Die zuständige Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person — je nach Kanton Bezirksgericht, Notariat oder Gemeinde.

Wie lange dauert das?

Meist einige Wochen. Bei einem Testament wird zunächst die Frist für Einsprachen abgewartet.

Brauche ich sie für jede Bank?

In der Regel genügt eine beglaubigte Kopie; manche Institute verlangen ein Original.

Was, wenn jemand ausschlägt?

Dann ändert sich der Erbenkreis, und die Bescheinigung wird entsprechend angepasst.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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