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Erbbescheinigung beantragen

Die Erbbescheinigung weist aus, wer Erbe ist. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen sie, bevor sie etwas herausgeben. Ohne sie steht der Nachlass still. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Erbbescheinigung wird von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellt (Art. 559 ZGB). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Erbfall: Fristen und Reihenfolge

Häufige Fragen

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Die zuständige Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person — je nach Kanton Bezirksgericht, Notariat oder Gemeinde.

Wie lange dauert das?

Meist einige Wochen. Bei einem Testament wird zunächst die Frist für Einsprachen abgewartet.

Brauche ich sie für jede Bank?

In der Regel genügt eine beglaubigte Kopie; manche Institute verlangen ein Original.

Was, wenn jemand ausschlägt?

Dann ändert sich der Erbenkreis, und die Bescheinigung wird entsprechend angepasst.

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