Erbteilungsvertrag erstellen lassen
Solange der Nachlass nicht geteilt ist, bilden die Erben eine Gemeinschaft, in der alle gemeinsam entscheiden müssen — das blockiert. Der Erbteilungsvertrag löst die Gemeinschaft auf: Er weist die Werte zu, regelt Ausgleichszahlungen und beendet die Sache. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Erbengemeinschaften, die sich einig sind
- Wer eine blockierte Erbengemeinschaft auflösen will
- Wer Liegenschaften oder Firmenanteile zuweisen muss
Das ist enthalten
- Erbteilungsvertrag mit Zuweisung aller Werte
- Regelung der Ausgleichszahlungen
- Behandlung von Vorempfängen und Ausgleichungspflichten
- Schlussquittung
- Hinweisblatt zu Form, Grundbuch und Steuerfolgen
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Erbteilung richtet sich nach Art. 602 ff. ZGB. Für Grundstücke ist die öffentliche Beurkundung erforderlich, wenn sie nicht im Rahmen des Teilungsvertrags übertragen werden.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Erbfall: Fristen und Reihenfolge
Häufige Fragen
Müssen alle Erben unterschreiben?
Ja. Die Teilung erfordert die Zustimmung sämtlicher Erben.
Was, wenn ein Erbe blockiert?
Dann bleibt die Teilungsklage. Sie ist aufwendiger, führt aber zum Ziel.
Was sind Vorempfänge?
Zuwendungen zu Lebzeiten, die unter Umständen bei der Teilung ausgeglichen werden müssen.
Fällt Erbschaftssteuer an?
Das ist kantonal geregelt. Direkte Nachkommen sind in vielen Kantonen befreit.