Erbteilungsvertrag erstellen lassen
Solange der Nachlass nicht geteilt ist, bilden die Erben eine Gemeinschaft, in der alle gemeinsam entscheiden müssen — das blockiert. Der Erbteilungsvertrag löst die Gemeinschaft auf: Er weist die Werte zu, regelt Ausgleichszahlungen und beendet die Sache. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Erbengemeinschaften, die sich einig sind
- Wer eine blockierte Erbengemeinschaft auflösen will
- Wer Liegenschaften oder Firmenanteile zuweisen muss
Das ist enthalten
- Erbteilungsvertrag mit Zuweisung aller Werte
- Regelung der Ausgleichszahlungen
- Behandlung von Vorempfängen und Ausgleichungspflichten
- Schlussquittung
- Hinweisblatt zu Form, Grundbuch und Steuerfolgen
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Erbteilung richtet sich nach Art. 602 ff. ZGB. Für Grundstücke ist die öffentliche Beurkundung erforderlich, wenn sie nicht im Rahmen des Teilungsvertrags übertragen werden.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Erbfall: Fristen und Reihenfolge
Häufige Fragen
Müssen alle Erben unterschreiben?
Ja. Die Teilung erfordert die Zustimmung sämtlicher Erben.
Was, wenn ein Erbe blockiert?
Dann bleibt die Teilungsklage. Sie ist aufwendiger, führt aber zum Ziel.
Was sind Vorempfänge?
Zuwendungen zu Lebzeiten, die unter Umständen bei der Teilung ausgeglichen werden müssen.
Fällt Erbschaftssteuer an?
Das ist kantonal geregelt. Direkte Nachkommen sind in vielen Kantonen befreit.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.