Auskunfts- und Rechenschaftsbegehren gegenüber Erben oder Willensvollstrecker
Sie sind Erbin oder Erbe und erhalten keine oder nur lückenhafte Auskunft über den Nachlass. Wir formulieren ein belegtes Auskunfts- und Rechenschaftsbegehren gegenüber Miterben, Willensvollstreckung, Banken oder Erbschaftsverwaltung — mit konkreter Aufzählung dessen, was offenzulegen ist, und einer Frist.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Erbinnen und Erben, die über den Nachlass im Dunkeln gelassen werden
- Wer die Tätigkeit einer Willensvollstreckung überprüfen lassen will
- Wer Vorempfänge und Ausgleichungsfragen klären muss
Das ist enthalten
- Auskunfts- und Rechenschaftsbegehren, auf Ihren Fall zugeschnitten
- Konkrete Liste der verlangten Unterlagen und Angaben
- Fristsetzung mit Ankündigung der weiteren Schritte
- Hinweisblatt zu Zustellung, Fristen und dem weiteren Vorgehen
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Erbinnen und Erben schulden einander Auskunft über alles, was den Nachlass betrifft (Art. 607 Abs. 3 und Art. 610 Abs. 2 ZGB). Die Willensvollstreckung ist zur Rechenschaft verpflichtet (Art. 518 ZGB in Verbindung mit Art. 400 OR).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Erbfall: Fristen und Reihenfolge
Was nicht enthalten ist
Wir erstellen keine Nachlassinventare und führen keine Erbteilungsklage. Bleibt die Auskunft aus, bereitet das Dokument den gerichtlichen Weg vor.
Häufige Fragen
Wem gegenüber kann ich Auskunft verlangen?
Gegenüber Miterbinnen und Miterben, der Willensvollstreckung, der Erbschaftsverwaltung und — mit Erbbescheinigung — gegenüber Banken und Versicherungen.
Was kann ich konkret verlangen?
Angaben und Belege zu Vermögen und Schulden im Todeszeitpunkt, zu lebzeitigen Zuwendungen und Vorempfängen sowie zur Verwaltung seit dem Todestag.
Was, wenn niemand antwortet?
Dann bleibt die gerichtliche Durchsetzung; bei der Willensvollstreckung zusätzlich die Aufsichtsbeschwerde. Das Hinweisblatt beschreibt beide Wege.
Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?
Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 190). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage).
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.