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Erbschaft ausschlagen

Wer erbt, übernimmt auch die Schulden — mit dem eigenen Vermögen. Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, schützt die Ausschlagung. Sie ist fristgebunden: drei Monate ab Kenntnis des Todes beziehungsweise der Erbenstellung. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Für wen geeignet

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So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Ausschlagung richtet sich nach Art. 566 ff. ZGB; die Frist beträgt drei Monate (Art. 567 ZGB). Wer sich in den Nachlass einmischt, verliert das Recht zur Ausschlagung.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Erbfall: Fristen und Reihenfolge

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

Drei Monate ab Kenntnis des Todes beziehungsweise der Erbenstellung. Die Frist ist streng.

Was passiert nach meiner Ausschlagung?

Der Anteil fällt an die nächsten Erben — häufig die eigenen Kinder. Diese müssen dann ebenfalls entscheiden.

Darf ich vorher Sachen aus dem Nachlass nehmen?

Nein. Wer sich in den Nachlass einmischt, verwirkt das Ausschlagungsrecht.

Gibt es eine Alternative?

Ja, das öffentliche Inventar. Es verschafft Klarheit über die Schulden, ist aber ebenfalls fristgebunden.

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