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Erbschaft ausschlagen

Wer erbt, übernimmt auch die Schulden — mit dem eigenen Vermögen. Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, schützt die Ausschlagung. Sie ist fristgebunden: drei Monate ab Kenntnis des Todes beziehungsweise der Erbenstellung. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Ausschlagung richtet sich nach Art. 566 ff. ZGB; die Frist beträgt drei Monate (Art. 567 ZGB). Wer sich in den Nachlass einmischt, verliert das Recht zur Ausschlagung.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Erbfall: Fristen und Reihenfolge

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

Drei Monate ab Kenntnis des Todes beziehungsweise der Erbenstellung. Die Frist ist streng.

Was passiert nach meiner Ausschlagung?

Der Anteil fällt an die nächsten Erben — häufig die eigenen Kinder. Diese müssen dann ebenfalls entscheiden.

Darf ich vorher Sachen aus dem Nachlass nehmen?

Nein. Wer sich in den Nachlass einmischt, verwirkt das Ausschlagungsrecht.

Gibt es eine Alternative?

Ja, das öffentliche Inventar. Es verschafft Klarheit über die Schulden, ist aber ebenfalls fristgebunden.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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