Pflichtteil geltend machen
Wer als pflichtteilsgeschützte Erbin oder Erbe weniger erhält als der Pflichtteil, kann die Herabsetzung verlangen. Die Frist ist kurz: ein Jahr ab Kenntnis der Verletzung. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch endgültig. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer im Testament übergangen wurde
- Wer weniger als den Pflichtteil erhalten hat
- Wer lebzeitige Zuwendungen an Dritte anfechten will
Das ist enthalten
- Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber den Erben
- Berechnung des Pflichtteils und der Verletzung
- Begründete Herabsetzungsforderung
- Hinweisblatt zu Frist, Berechnung und Verfahren
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Pflichtteile und Herabsetzung richten sich nach Art. 470 ff. und Art. 522 ff. ZGB. Die Herabsetzungsklage ist innert eines Jahres seit Kenntnis der Verletzung zu erheben (Art. 533 ZGB).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Erbfall: Fristen und Reihenfolge
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Er ergibt sich als Bruchteil des gesetzlichen Erbanspruchs. Die Anteile wurden per 2023 revidiert — massgebend ist das im Todeszeitpunkt geltende Recht.
Wie lange habe ich Zeit?
Ein Jahr ab Kenntnis der Verletzung. Die Frist ist eine Verwirkungsfrist.
Zählen Schenkungen zu Lebzeiten?
Bestimmte Zuwendungen werden zum Nachlass hinzugerechnet und können herabgesetzt werden.
Muss ich klagen?
Zunächst kann der Anspruch aussergerichtlich geltend gemacht werden. Wird er bestritten, braucht es die Klage innert Frist.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.