Klageantwort erstellen lassen
Wer eine Klage erhält, muss innert der gerichtlichen Frist antworten. Was nicht bestritten wird, gilt als zugestanden — das ist die häufigste und teuerste Falle. Wir formulieren die Antwort so, dass jede Behauptung adressiert und jede Einrede erhoben ist. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Wer eine Klage zugestellt erhalten hat
- Wer Einreden wie Verjährung erheben muss
- Wer eine Widerklage prüft
Das ist enthalten
- Vollständige Klageantwort
- Punktweise Stellungnahme zu den Behauptungen
- Erhebung der massgeblichen Einreden
- Beweisofferten
- Hinweisblatt zu Frist und Säumnisfolgen
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Klageantwort richtet sich nach Art. 222 ZPO. Wird die Frist versäumt, droht ein Säumnisentscheid.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich nicht antworte?
Das Gericht kann aufgrund der Akten entscheiden. Unbestrittene Behauptungen gelten als anerkannt — der Ausgang ist dann meist ungünstig.
Kann die Frist verlängert werden?
Eine gerichtlich angesetzte Frist kann auf begründetes Gesuch in der Regel einmal erstreckt werden. Das Gesuch muss vor Ablauf gestellt werden.
Was ist eine Widerklage?
Eine eigene Klage gegen die klagende Partei im selben Verfahren. Sie muss mit der Klageantwort erhoben werden.
Muss ich jede Behauptung bestreiten?
Jede Behauptung, die Sie nicht gelten lassen wollen, muss ausdrücklich bestritten werden.