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Replik oder Duplik erstellen lassen

Replik und Duplik sind die zweite Runde des Schriftenwechsels — und die letzte Gelegenheit, Tatsachen und Beweismittel frei einzubringen. Danach gilt das Novenrecht, und Nachträge werden nur noch ausnahmsweise zugelassen. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der zweite Schriftenwechsel richtet sich nach Art. 225 ZPO; danach greift die Beschränkung des Novenrechts (Art. 229 ZPO).

Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Replik und Duplik?

Die Replik ist die zweite Eingabe der klagenden Partei, die Duplik jene der beklagten Partei.

Kann ich danach noch etwas nachreichen?

Nur unter engen Voraussetzungen — wenn die Tatsache erst nachträglich entstand oder trotz Sorgfalt nicht früher bekannt war.

Muss ich alles wiederholen?

Nein. Es geht um die Auseinandersetzung mit dem Neuen und um Ergänzungen, nicht um Wiederholung.

Was, wenn ich nichts einzuwenden habe?

Dann kann auf die Eingabe verzichtet werden. Das sollte aber bewusst entschieden und nicht vergessen werden.

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