Fixpreis CHF 290

Schlichtungsgesuch erstellen lassen

In den meisten Zivilsachen ist der Gang zur Schlichtungsbehörde vorgeschrieben, bevor geklagt werden kann. Das Gesuch legt fest, worüber verhandelt wird — und damit auch den Rahmen für eine spätere Klage. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.

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  • In 48 Stunden

Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach Art. 197 ff. ZPO. Die Klagebewilligung ist befristet — wird nicht rechtzeitig geklagt, verfällt sie.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht

Häufige Fragen

Ist die Schlichtung immer nötig?

In den meisten Zivilsachen ja. Es gibt Ausnahmen, etwa bei bestimmten summarischen Verfahren.

Was passiert an der Verhandlung?

Die Behörde versucht eine Einigung. Kommt keine zustande, erhalten Sie die Klagebewilligung.

Muss ich persönlich erscheinen?

In der Regel ja. Sie vertreten sich selbst; das Gesuch ist Ihre schriftliche Grundlage.

Wie lange gilt die Klagebewilligung?

Sie ist befristet. Wird nicht innert Frist geklagt, muss das Verfahren neu begonnen werden.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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