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Schlichtungsgesuch erstellen lassen

In den meisten Zivilsachen ist der Gang zur Schlichtungsbehörde vorgeschrieben, bevor geklagt werden kann. Das Gesuch legt fest, worüber verhandelt wird — und damit auch den Rahmen für eine spätere Klage. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach Art. 197 ff. ZPO. Die Klagebewilligung ist befristet — wird nicht rechtzeitig geklagt, verfällt sie.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht

Häufige Fragen

Ist die Schlichtung immer nötig?

In den meisten Zivilsachen ja. Es gibt Ausnahmen, etwa bei bestimmten summarischen Verfahren.

Was passiert an der Verhandlung?

Die Behörde versucht eine Einigung. Kommt keine zustande, erhalten Sie die Klagebewilligung.

Muss ich persönlich erscheinen?

In der Regel ja. Sie vertreten sich selbst; das Gesuch ist Ihre schriftliche Grundlage.

Wie lange gilt die Klagebewilligung?

Sie ist befristet. Wird nicht innert Frist geklagt, muss das Verfahren neu begonnen werden.

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