Strafanzeige und Rechte als geschädigte Person

Eine Strafanzeige setzt das Verfahren in Gang. Wer geschädigt ist, sollte sich zusätzlich als Privatklägerschaft konstituieren — spätestens vor Abschluss des Vorverfahrens (Art. 118 ff. StPO). Nur damit erhält man Akteneinsicht, Teilnahmerechte und kann die Zivilforderung im Strafverfahren geltend machen.

Anzeige und Strafantrag sind nicht dasselbe

Bei Offizialdelikten verfolgt die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen; eine Anzeige genügt. Bei Antragsdelikten braucht es einen Strafantrag innert drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täterschaft (Art. 31 StGB).

Wer diese Frist verpasst, verliert die Strafverfolgung — auch wenn der Sachverhalt unbestritten ist.

Warum die Konstituierung wichtig ist

Als blosse anzeigende Person haben Sie kaum Rechte und werden über den Ausgang nur beschränkt informiert.

Als Privatklägerschaft erhalten Sie Akteneinsicht, dürfen an Einvernahmen teilnehmen, Beweisanträge stellen und Rechtsmittel ergreifen.

Die Zivilforderung im Strafverfahren

Schadenersatz und Genugtuung können im Strafverfahren geltend gemacht werden, statt separat zivil zu klagen. Das spart Zeit und Kosten.

Die Forderung sollte möglichst beziffert und belegt werden; andernfalls wird sie oft auf den Zivilweg verwiesen.

Wenn Sie Opfer im Sinne des OHG sind

Wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, gilt als Opfer und hat zusätzliche Rechte — sowie Anspruch auf kostenlose Beratung durch die Opferhilfe.

Bei häuslicher Gewalt, Gewalt- oder Sexualdelikten wenden Sie sich zuerst an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch). Die Beratung ist kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie 117. LexWerk erstellt in diesen Fällen bewusst keine Dokumente.

Was schiefgeht

Erstens: die Dreimonatsfrist bei Antragsdelikten wird verpasst.

Zweitens: Man erstattet Anzeige, konstituiert sich aber nicht — und steht im Verfahren ohne Rechte da.

Drittens: Die Zivilforderung wird nicht beziffert und landet doch auf dem Zivilweg.

Häufige Fragen

Kostet eine Strafanzeige etwas?

Bei der Behörde nicht. Bei mutwilliger Anzeige können Kosten auferlegt werden.

Bis wann muss ich mich konstituieren?

Spätestens vor Abschluss des Vorverfahrens.

Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag?

Die Anzeige informiert die Behörde. Der Strafantrag ist bei Antragsdelikten zwingend und fristgebunden.

Ich bin Opfer einer Gewalttat — an wen wende ich mich?

Zuerst an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie 117.

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© LexWerk.ch Stand: 28.07.2026

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