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Steuerdomizil klären: Stellungnahme an die Steuerbehörde

Nach einem Umzug, bei Wochenaufenthalt oder beim Wegzug ins Ausland stellt sich die Frage, wo der Lebensmittelpunkt liegt — und damit, welche Gemeinde besteuern darf. Beanspruchen zwei Gemeinwesen dieselbe Person, entsteht rasch eine Doppelbesteuerung. Wir formulieren eine begründete Stellungnahme zu Ihrem Steuerdomizil.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Massgebend ist der Ort des Lebensmittelpunkts, nicht allein die Schriftenhinterlegung. Das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung ergibt sich aus Art. 127 Abs. 3 BV.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache gegen die Steuerveranlagung

Häufige Fragen

Reicht die Schriftenhinterlegung als Nachweis?

Nein. Massgebend ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt — also wo sich Familie, Freundeskreis, Freizeit und der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befinden.

Was gilt bei Wochenaufenthalt?

Bei Wochenaufenthaltern wird geprüft, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Regelmässige Rückkehr an den Wochenenden und familiäre Bindungen sprechen für den bisherigen Wohnort.

Was, wenn beide Kantone besteuern?

Dann liegt eine interkantonale Doppelbesteuerung vor, die verfassungsrechtlich untersagt ist. Sie muss über das dafür vorgesehene Verfahren bereinigt werden.

Hilft das auch beim Wegzug ins Ausland?

Die Grundsätze sind ähnlich, es kommen aber Doppelbesteuerungsabkommen hinzu. Die Stellungnahme berücksichtigt die Ausgangslage Ihres Falls.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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