Steuerdomizil klären: Stellungnahme an die Steuerbehörde
Nach einem Umzug, bei Wochenaufenthalt oder beim Wegzug ins Ausland stellt sich die Frage, wo der Lebensmittelpunkt liegt — und damit, welche Gemeinde besteuern darf. Beanspruchen zwei Gemeinwesen dieselbe Person, entsteht rasch eine Doppelbesteuerung. Wir formulieren eine begründete Stellungnahme zu Ihrem Steuerdomizil.
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Für wen geeignet
- Wer nach einem Umzug von zwei Gemeinden besteuert werden soll
- Wochenaufenthalter mit Streit über den Lebensmittelpunkt
- Wer nach einem Wegzug ins Ausland weiterhin besteuert wird
Das ist enthalten
- Begründete Stellungnahme an die betroffene Steuerbehörde
- Strukturierte Darstellung der Anknüpfungspunkte zum Lebensmittelpunkt
- Verweis auf die einschlägigen Grundsätze zum Steuerdomizil
- Hinweisblatt zum weiteren Verfahren und zur Doppelbesteuerung
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Massgebend ist der Ort des Lebensmittelpunkts, nicht allein die Schriftenhinterlegung. Das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung ergibt sich aus Art. 127 Abs. 3 BV.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache gegen die Steuerveranlagung
Häufige Fragen
Reicht die Schriftenhinterlegung als Nachweis?
Nein. Massgebend ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt — also wo sich Familie, Freundeskreis, Freizeit und der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befinden.
Was gilt bei Wochenaufenthalt?
Bei Wochenaufenthaltern wird geprüft, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Regelmässige Rückkehr an den Wochenenden und familiäre Bindungen sprechen für den bisherigen Wohnort.
Was, wenn beide Kantone besteuern?
Dann liegt eine interkantonale Doppelbesteuerung vor, die verfassungsrechtlich untersagt ist. Sie muss über das dafür vorgesehene Verfahren bereinigt werden.
Hilft das auch beim Wegzug ins Ausland?
Die Grundsätze sind ähnlich, es kommen aber Doppelbesteuerungsabkommen hinzu. Die Stellungnahme berücksichtigt die Ausgangslage Ihres Falls.