Straflose Selbstanzeige und Nachdeklaration
Nicht deklariertes Einkommen oder Vermögen belastet — und die Zeiten, in denen es unentdeckt blieb, sind mit dem automatischen Informationsaustausch vorbei. Die straflose Selbstanzeige erlaubt es, die Sache zu bereinigen: Die Nachsteuer wird geschuldet, eine Busse entfällt unter bestimmten Voraussetzungen. Wir formulieren die Anzeige vollständig und sachlich.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer Einkommen oder Vermögen nachdeklarieren will
- Wer geerbte Vermögenswerte nachträglich offenlegen muss
- Wer eine ausländische Bankverbindung bereinigen will
Das ist enthalten
- Vollständige Selbstanzeige an die zuständige Steuerbehörde
- Strukturierte Darstellung der nachzudeklarierenden Positionen nach Steuerperioden
- Sachliche Begründung ohne Verharmlosung
- Hinweisblatt zu Ablauf, Nachsteuer, Zinsen und Voraussetzungen der Straflosigkeit
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die straflose Selbstanzeige setzt insbesondere voraus, dass die Behörde noch keine Kenntnis hatte, dass die betroffene Person vorbehaltlos mitwirkt und dass sie sich ernstlich um die Bezahlung der Nachsteuer bemüht. Die Nachsteuer nebst Verzugszins bleibt geschuldet.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache gegen die Steuerveranlagung
Häufige Fragen
Bleibt die Selbstanzeige wirklich straflos?
Nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn die Behörde noch keine Kenntnis hatte und vollständig mitgewirkt wird. Die Nachsteuer und der Verzugszins bleiben in jedem Fall geschuldet.
Wie viele Jahre werden nachbesteuert?
Die Nachbesteuerung erstreckt sich in der Regel über mehrere zurückliegende Steuerperioden. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Gesetz und dem Einzelfall.
Wie oft ist eine straflose Selbstanzeige möglich?
Die Straflosigkeit steht grundsätzlich nur einmal zur Verfügung. Bei weiteren Anzeigen fällt eine reduzierte Busse an.
Wird die Sache vertraulich behandelt?
Ihre Angaben werden ausschliesslich für die Erstellung des Dokuments verwendet. Die Anzeige reichen Sie selbst bei Ihrer Steuerbehörde ein.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.