AGB und Datenschutz für Website und Onlineshop

Wer eine Website betreibt oder Personendaten bearbeitet, braucht seit dem 1. September 2023 eine Datenschutzerklärung nach dem revidierten DSG (Art. 19 ff. DSG). AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsschluss zumutbar zugänglich sind und akzeptiert werden. Beide Dokumente sind getrennt und sollten aufeinander abgestimmt sein.

Datenschutzerklärung nach revDSG

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Wer Personendaten beschafft, muss transparent über Zweck und Umfang informieren (Art. 19 ff. DSG).

Für Websites mit Kontaktformular, Analyse-Tools oder Shop ist die Datenschutzerklärung faktisch Pflicht.

Wann gelten AGB?

AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss zumutbar Kenntnis nehmen kann und zustimmt. Im Shop geschieht das über eine aktive Bestätigung.

Überraschende Klauseln gelten nur bei besonderem Hinweis (Ungewöhnlichkeitsregel).

Pflichtangaben im Onlinehandel

Onlineanbieter müssen klare Angaben zum Anbieter und zum Bestellablauf machen (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Fehlen sie, kann das als unlauter gelten.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe gibt es in der Schweiz nicht; freiwillige Rückgaberegelungen sind üblich.

Verhältnis zur DSGVO

Richtet sich ein Angebot gezielt an Personen in der EU, kann zusätzlich die DSGVO gelten. Sie stellt teils strengere Anforderungen.

Wer nur in der Schweiz tätig ist, richtet sich nach dem DSG, sollte die EU-Frage aber prüfen.

Häufige Fehler

Oft werden generische Vorlagen verwendet, die nicht zur tatsächlichen Datenbearbeitung passen. Das ist intransparent und riskant.

Ebenso werden AGB nicht korrekt in den Bestellprozess eingebunden und gelten dann nicht.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Datenschutzerklärung?

Sobald Sie Personendaten bearbeiten, ja (Art. 19 ff. DSG). Für Websites ist sie faktisch Standard.

Wie werden AGB gültig?

Der Kunde muss vor Vertragsschluss zumutbar Kenntnis nehmen können und zustimmen. Im Shop über eine aktive Bestätigung.

Gibt es ein Widerrufsrecht bei Onlinekäufen?

Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht in der Schweiz nicht. Freiwillige Rückgaberegelungen sind möglich.

Gilt für mich die DSGVO?

Wenn Sie sich gezielt an Personen in der EU richten, kann die DSGVO zusätzlich gelten.

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