Rechtsbegriff

Handelsregister

Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis der Unternehmen. Eintragungen sind für Dritte verbindlich und teilweise Voraussetzung für die Entstehung einer Gesellschaft.

Rechtsgrundlage: Art. 927 ff. OR

Für Kapitalgesellschaften ist der Eintrag konstitutiv: Eine AG oder GmbH entsteht erst mit der Eintragung. Für Einzelunternehmen ist er ab einer bestimmten Umsatzgrenze Pflicht, darunter freiwillig.

Der Eintrag hat Folgen im Betreibungsrecht: Im Handelsregister eingetragene Rechtsträger werden auf Konkurs betrieben, nicht auf Pfändung.

Was eingetragen und veröffentlicht ist, gilt Dritten gegenüber als bekannt. Wer eine Zeichnungsberechtigung nicht löschen lässt, muss sich daran festhalten lassen.

Worauf es ankommt: Der Eintrag entscheidet auch darüber, ob auf Pfändung oder auf Konkurs betrieben wird — mit erheblichem Unterschied für das Unternehmen.

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© LexWerk.ch Stand: 28.07.2026

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