Konsumkredit und Leasing: Widerruf innert vierzehn Tagen

Ein Konsumkreditvertrag kann innert vierzehn Tagen seit Erhalt der Vertragskopie schriftlich widerrufen werden (Art. 16 Abs. 1 KKG). Die Frist gilt auch für Leasingverträge, die dem Konsumkreditgesetz unterstehen. Sie ist eine Verwirkungsfrist: Nach Ablauf bleibt nur noch die ordentliche Beendigung nach den Vertragsbedingungen.

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Wofür das Gesetz überhaupt gilt

Das Konsumkreditgesetz erfasst Kredite an Privatpersonen für private Zwecke — Barkredite, Teilzahlungsgeschäfte, Kreditkarten mit Kreditoption und Leasingverträge über bewegliche Sachen zum privaten Gebrauch (Art. 1 KKG).

Nicht erfasst sind Kredite an Unternehmen, grundpfandgesicherte Kredite sowie Beträge unterhalb und oberhalb der gesetzlichen Grenzen. Wer geschäftlich least, hat kein Widerrufsrecht nach KKG.

Vierzehn Tage ab Vertragskopie

Die Frist beträgt vierzehn Tage und beginnt, sobald die Kundschaft die Kopie des Vertrags erhalten hat (Art. 16 Abs. 1 KKG) — nicht mit der Unterschrift und nicht mit der Auszahlung.

Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Er ist rechtzeitig, wenn die Erklärung am letzten Tag der Post übergeben wird (Art. 16 Abs. 2 KKG). Eine Begründung ist nicht nötig; das Widerrufsrecht besteht voraussetzungslos.

Warum die Kreditfähigkeitsprüfung wichtiger sein kann

Neben dem Widerruf kennt das KKG eine zweite, oft übersehene Schutzschiene: Die Kreditgeberin muss die Kreditfähigkeit prüfen (Art. 28 ff. KKG). Verletzt sie diese Pflicht in schwerwiegender Weise, verliert sie die Kreditsumme samt Zinsen und Kosten (Art. 32 Abs. 1 KKG).

Diese Folge ist einschneidend und nicht an eine kurze Frist gebunden. Wer die Widerrufsfrist verpasst hat, sollte deshalb prüfen lassen, ob die Kreditfähigkeit überhaupt korrekt beurteilt wurde.

Beim Leasing kommt die Rückabwicklung dazu

Wird ein Leasingvertrag widerrufen, ist die Sache zurückzugeben und für die Gebrauchsdauer ein Entgelt geschuldet. Das Gesetz sieht dafür eine eigene Regelung vor (Art. 16 Abs. 3 KKG).

Wer das Fahrzeug bereits übernommen hat, wird also nicht kostenfrei entlassen — aber deutlich günstiger als bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung nach Ablauf der Widerrufsfrist.

Formfehler im Vertrag als eigener Ansatz

Der Konsumkreditvertrag bedarf der Schriftform und muss bestimmte Angaben enthalten, unter anderem den Nettobetrag, den effektiven Jahreszins und die Höhe der Teilzahlungen (Art. 9 ff. KKG). Fehlen wesentliche Angaben, ist der Vertrag nichtig; die Kundschaft schuldet dann weder Zinsen noch Kosten (Art. 15 KKG).

Das ist kein Formalienstreit, sondern eine der wirksamsten Verteidigungslinien — und sie hängt nicht an den vierzehn Tagen.

Häufige Fragen

Genügt eine E-Mail für den Widerruf?

Das Gesetz verlangt Schriftlichkeit. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die Schriftform nicht sicher. Wer auf Nummer sicher gehen will, versendet die Erklärung per eingeschriebenem Brief und bewahrt den Aufgabebeleg auf.

Was, wenn das Geld bereits ausbezahlt wurde?

Der Widerruf bleibt möglich. Die ausbezahlte Summe ist zurückzuerstatten; für die Zeit bis zur Rückzahlung kann ein Entgelt geschuldet sein. Die Auszahlung setzt die Frist weder in Gang noch beendet sie sie.

Gilt das Widerrufsrecht auch beim Leasing eines Autos?

Ja, sofern das Fahrzeug privat genutzt wird und der Vertrag dem KKG untersteht. Bei geschäftlicher Nutzung oder bei einem Vertrag ausserhalb des Anwendungsbereichs besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Kann die Frist verlängert werden?

Nein. Sie ist gesetzlich und nicht erstreckbar. Wurde die Vertragskopie allerdings nie ausgehändigt, beginnt die Frist gar nicht zu laufen — dieser Einwand lohnt eine Prüfung.

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Im Detail

Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:

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© LexWerk.ch Stand: 01.08.2026

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