Inkassoforderung bestreiten: was Sie schulden und was nicht

Ein Inkassobüro hat keine besonderen Befugnisse — es ist Beauftragter der Gläubigerin. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich und verlangen Sie die Belege. Inkassokosten sind nur geschuldet, soweit dafür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht; der gesetzliche Verzugszins deckt den Aufwand grundsätzlich ab.

Rechtsstand: Juli 2026

Was ein Inkassobüro darf und was nicht

Es darf mahnen, telefonieren und schreiben. Es darf nicht pfänden, keine Betreibung ohne Auftrag einleiten und keine Zwangsmassnahmen ergreifen. Nur das Betreibungsamt und die Gerichte haben hoheitliche Befugnisse.

Drohungen mit Hausbesuch, Blossstellung am Arbeitsplatz oder unangemessene Anrufhäufigkeit sind unzulässig. Verlangen Sie schriftlichen Verkehr und halten Sie das fest.

Die Forderung prüfen

Verlangen Sie schriftlich die Grundlage: Vertrag, Rechnung, Lieferschein, Mahnungen, Abtretungserklärung. Wurde die Forderung abgetreten, muss das belegt werden.

Prüfen Sie zusätzlich die Verjährung. Forderungen aus dem Alltag — Miete, Lohn, Arztrechnungen, Handwerkerarbeiten — verjähren nach fünf Jahren, die meisten übrigen nach zehn. Eine Betreibung unterbricht die Verjährung, ein Mahnschreiben nicht.

Die aufgeschlagenen Gebühren

Der häufigste Streitpunkt. Inkassokosten sind Schadenersatz und nur geschuldet, wenn dafür eine Grundlage besteht und sie notwendig waren.

Der gesetzliche Verzugszins von fünf Prozent deckt den Verzugsschaden grundsätzlich ab. Pauschale Aufschläge von mehreren hundert Franken auf eine kleine Forderung sind regelmässig nicht geschuldet. Bestreiten Sie diese Positionen ausdrücklich und getrennt von der Hauptforderung.

Bestreiten, aber richtig

Schreiben Sie klar: Welche Position bestreiten Sie, aus welchem Grund. Zahlen Sie einen unbestrittenen Teil und halten Sie fest, dass die Zahlung nur diesen Teil betrifft.

Schweigen ist kein Bestreiten. Wer nicht reagiert, riskiert die Betreibung — und ein Betreibungsregistereintrag entsteht bereits mit dem Zahlungsbefehl, unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist.

Wenn der Zahlungsbefehl kommt

Erheben Sie innert 10 Tagen ab Zustellung Rechtsvorschlag. Das genügt formlos beim Betreibungsamt und stoppt die Betreibung.

Danach muss die Gläubigerin ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Für den unberechtigten Registereintrag gibt es das Verfahren auf Nichtbekanntgabe an Dritte, wenn die Gläubigerin den Rechtsvorschlag nicht beseitigt hat.

Häufige Fragen

Muss ich Inkassogebühren zahlen?

Nur soweit eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht und die Kosten notwendig waren. Der Verzugszins deckt den Verzugsschaden grundsätzlich ab.

Darf ein Inkassobüro bei mir zu Hause erscheinen?

Es hat keine hoheitlichen Befugnisse. Sie müssen niemanden hereinlassen und können auf schriftlichen Verkehr bestehen.

Was mache ich mit dem Zahlungsbefehl?

Innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben, wenn Sie die Forderung bestreiten. Das stoppt die Betreibung sofort.

Wann verjährt eine Forderung?

Forderungen des Alltags nach fünf Jahren, die meisten übrigen nach zehn. Eine Betreibung unterbricht die Verjährung, eine blosse Mahnung nicht.

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Im Detail

Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:

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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026

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