Rechtsbegriff
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand bestimmt, welches Gericht örtlich zuständig ist. Er ergibt sich aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung der Parteien.
Rechtsgrundlage: Art. 9 ff. ZPO
Im Grundsatz ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei zuständig. Für einzelne Streitigkeiten bestehen besondere Gerichtsstände, etwa am Ort der gelegenen Sache oder am Erfüllungsort.
Die Parteien können in vielen Fällen einen Gerichtsstand vereinbaren. In Arbeits- und Mietverhältnissen sowie gegenüber Konsumenten ist diese Freiheit jedoch eingeschränkt — dort schützt das Gesetz die schwächere Partei.
Eine unklare Gerichtsstandsklausel im Vertrag führt im Streitfall zu einem Vorverfahren über die Zuständigkeit, bevor es überhaupt um die Sache geht.
Worauf es ankommt: Eine saubere Gerichtsstandsklausel kostet beim Vertragsschluss nichts und spart im Streit Monate.
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