Rechtsbegriff
Obligation
Eine Obligation ist das Schuldverhältnis zwischen zwei Personen: Die eine kann eine Leistung fordern, die andere schuldet sie. Sie entsteht aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung.
Rechtsgrundlage: Art. 1 ff. OR
Der häufigste Entstehungsgrund ist der Vertrag: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen begründen gegenseitige Rechte und Pflichten.
Daneben entstehen Obligationen aus unerlaubter Handlung — wer schuldhaft und widerrechtlich Schaden zufügt, schuldet Ersatz — und aus ungerechtfertigter Bereicherung.
Eine Obligation erlischt durch Erfüllung, durch Verrechnung, durch Erlass oder durch Verjährungseinrede, die ihre Durchsetzbarkeit beseitigt.
Worauf es ankommt: Verjährung tilgt die Schuld nicht, sie macht sie nur undurchsetzbar. Wer trotzdem zahlt, kann nichts zurückfordern.
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