Rechtsbegriff
Haftung
Haftung bedeutet, für einen Schaden einstehen zu müssen. Sie kann aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus Gesetz entstehen.
Rechtsgrundlage: Art. 41 ff. und Art. 97 ff. OR
Die Vertragshaftung setzt eine Vertragsverletzung voraus; das Verschulden wird dabei vermutet, und die haftende Partei muss sich entlasten. Bei der Haftung aus unerlaubter Handlung muss die geschädigte Person Widerrechtlichkeit und Verschulden nachweisen.
In beiden Fällen braucht es einen Schaden und einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Verhalten und Schaden.
Haftungsbeschränkungen sind im Vertrag teilweise möglich, aber nicht unbegrenzt: Für absichtliche oder grobfahrlässige Schädigung kann die Haftung nicht wegbedungen werden.
Worauf es ankommt: Eine Freizeichnungsklausel schützt nie vor Absicht und grober Fahrlässigkeit — auch wenn sie das behauptet.
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© LexWerk.ch Stand: 28.07.2026
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