Rechtsbegriff
Nachfrist
Die Nachfrist ist eine letzte Frist zur Erfüllung, die vor dem Rücktritt vom Vertrag anzusetzen ist. Sie muss angemessen sein.
Rechtsgrundlage: Art. 107 OR
Werke zum Fixpreis
Gerät die Gegenseite in Verzug, kann man nicht ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten. In der Regel ist zuerst eine angemessene Nachfrist anzusetzen.
Was angemessen ist, hängt von der Leistung ab: Bei einer Zahlung sind wenige Tage genug, bei einer Bauleistung braucht es mehr. Eine zu kurze Frist setzt eine angemessene in Gang, macht sie aber nicht wirkungslos.
Nach fruchtlosem Ablauf besteht die Wahl: weiterhin Erfüllung samt Verzugsschaden verlangen, auf die Leistung verzichten und Schadenersatz fordern, oder vom Vertrag zurücktreten.
Worauf es ankommt: Ohne Nachfrist kein Rücktritt. Wer sie überspringt, steht selbst im Unrecht.
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© LexWerk.ch Stand: 01.09.2026