Thema
Kauf, Reparatur & Dienstleistung ab CHF 190
Mangel, Lieferverzug, Reklamation, Rückforderung.
Passende Werke zum Fixpreis
Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.
Vom Rechtsgebiet zur verwendbaren Arbeitsgrundlage.
Jeder Themen-Hub verbindet verständliche Orientierung mit passenden Werken. Das Ergebnis kann von Ihnen selbst eingesetzt oder Ihrem Anwalt zur effizienten Weiterbearbeitung übergeben werden.
Ratgeber zum Thema
Mängelrüge und Gewährleistung beim Kauf
Wer eine mangelhafte Sache erhält, muss den Mangel sofort nach Entdeckung rügen (Art. 201 OR). Sonst gilt die Sache als genehmigt. Je nach Fall besteh…
Mängelrüge beim Kauf: sofort rügen, sonst genehmigt
Sie müssen die Sache nach Erhalt prüfen und Mängel sofort rügen. Unterlassen Sie das, gilt die Sache als genehmigt — die Gewährleistungsrechte sind we…
Inkassoforderung bestreiten: was Sie schulden und was nicht
Ein Inkassobüro hat keine besonderen Befugnisse — es ist Beauftragter der Gläubigerin. Bestreiten Sie die Forderung schriftlich und verlangen Sie die …