Rechtsbegriff
Arrest
Der Arrest ist die vorsorgliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners, um eine spätere Vollstreckung zu sichern. Er wird vom Gericht bewilligt.
Rechtsgrundlage: Art. 271 ff. SchKG
Besteht die Gefahr, dass eine Schuldnerin oder ein Schuldner Vermögen beiseiteschafft, kann das Gericht auf Gesuch einen Arrest anordnen. Damit werden Konten, Fahrzeuge oder Liegenschaften vorläufig blockiert.
Der Arrest setzt einen gesetzlichen Arrestgrund voraus, etwa fehlenden Wohnsitz in der Schweiz oder das Verheimlichen von Vermögen. Zusätzlich muss die Forderung glaubhaft gemacht werden.
Nach der Bewilligung muss die Forderung innert Frist prosequiert werden — sonst fällt der Arrest dahin. Die Gläubigerseite haftet zudem für Schaden, wenn sich der Arrest als ungerechtfertigt erweist.
Worauf es ankommt: Der Arrest ist schnell, aber riskant: Er kostet einen Vorschuss und begründet eine Haftung, wenn er unbegründet war.
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