Rechtsbegriff

Duplik

Die Duplik ist die zweite Stellungnahme der beklagten Partei im Zivilprozess — die Antwort auf die Replik der klagenden Partei.

Rechtsgrundlage: Art. 225 ZPO

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Der Schriftenwechsel folgt einer festen Reihenfolge: Klage, Klageantwort, Replik, Duplik. Danach ist der Prozessstoff grundsätzlich abgeschlossen.

Das ist der Grund, weshalb die Duplik wichtig ist: Nach dem zweiten Schriftenwechsel können neue Tatsachen und Beweismittel nur noch unter engen Voraussetzungen eingebracht werden.

Wer sich erst spät um seine Argumente kümmert, steht vor verschlossenen Türen — auch wenn die Sache inhaltlich gut wäre.

Worauf es ankommt: Nach der Duplik ist der Prozessstoff geschlossen. Was dann fehlt, fehlt endgültig.

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© LexWerk.ch Stand: 01.09.2026