Rechtsbegriff
TARDOC
TARDOC ist der Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Behandlungen in der Schweiz. Er hat zusammen mit den Ambulanten Pauschalen per 1. Januar 2026 den früheren Tarif TARMED abgelöst.
Rechtsgrundlage: Art. 43 und 46 KVG; Genehmigung des Gesamt-Tarifsystems durch den Bundesrat
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Das Gesamt-Tarifsystem besteht aus zwei Teilen: TARDOC für Einzelleistungen und den Ambulanten Pauschalen für standardisierbare Eingriffe. Jede Behandlung wird über das eine oder das andere abgerechnet; eine gemischte Abrechnung im selben Fall ist unzulässig.
Für Patientinnen und Patienten sichtbar sind ein neues Rechnungslayout, geänderte Leistungsbezeichnungen und Beträge, die bei gleicher Behandlung von früher abweichen können — weil einzelne Leistungen anders bewertet oder anders aufgeteilt sind.
Unabhängig vom Tarif bleibt der Anspruch auf eine verständliche und detaillierte Rechnung bestehen (Art. 42 Abs. 3 KVG), auch im System des Tiers payant, bei dem die Versicherung direkt bezahlt.
Vergütet wird weiterhin nur, was wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist (Art. 32 KVG). Die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit obliegt im Streitfall dem Vertrauensarzt der Versicherung.
Worauf es ankommt: Eine höhere Rechnung als im Vorjahr ist noch kein Fehler — vergleichen Sie Position für Position, nicht Summe gegen Summe.
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© LexWerk.ch Stand: 31.07.2026
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