Rechtsbegriff

Zahlungsbefehl

Der Zahlungsbefehl ist die amtliche Aufforderung des Betreibungsamtes, eine Forderung zu bezahlen. Ab Zustellung läuft eine Frist von 10 Tagen, innert der die betriebene Person Rechtsvorschlag erheben kann.

Rechtsgrundlage: Art. 69 ff. SchKG

Der Zahlungsbefehl wird vom Betreibungsamt ausgestellt, nachdem eine Gläubigerin oder ein Gläubiger ein Betreibungsbegehren eingereicht hat. Das Amt prüft dabei nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht — betreiben kann man in der Schweiz grundsätzlich für jeden behaupteten Betrag.

Für die betriebene Person ist der Zahlungsbefehl deshalb kein Urteil und kein Beweis für eine Schuld. Entscheidend ist, was sie damit macht: Wer die Forderung bestreitet, muss innert 10 Tagen ab Zustellung Rechtsvorschlag erheben. Geschieht das nicht, kann die Betreibung fortgesetzt werden.

Für die Gläubigerseite ist der Zahlungsbefehl der erste formelle Schritt der Zwangsvollstreckung. Er unterbricht zudem die Verjährung der Forderung.

Worauf es ankommt: Die 10-Tage-Frist beginnt mit der Zustellung, nicht mit dem Datum auf dem Dokument. Wer sie verpasst, verliert die einfachste Möglichkeit, die Betreibung zu stoppen.

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