Thema
Strafanzeige & Strafbefehl
Als geschädigte Person haben Sie nur mit der Konstituierung als Privatklägerschaft echte Verfahrensrechte. Gegen einen Strafbefehl läuft eine Frist von 10 Tagen.
Ratgeber zum Thema
Strafanzeige und Rechte als geschädigte Person
Eine Strafanzeige setzt das Verfahren in Gang. Wer geschädigt ist, sollte sich zusätzlich als Privatklägerschaft konstituieren — spätestens vor Abschl…
Busse und Strafbefehl: Einsprache erheben
Gegen einen Strafbefehl kann innert 10 Tagen ab Zustellung Einsprache erhoben werden (Art. 354 StPO). Sie muss nicht begründet werden. Danach prüft di…
Passende Werke zum Fixpreis
LexWerk ist ein Schriftendienst (Werkvertrag), keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA.