Thema
Strafanzeige, Strafbefehl & Opferrechte ab CHF 120
Anzeige, Privatklägerschaft, Einsprache gegen Strafbefehl, Akteneinsicht.
Passende Werke zum Fixpreis
Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.
Vom Rechtsgebiet zur verwendbaren Arbeitsgrundlage.
Jeder Themen-Hub verbindet verständliche Orientierung mit passenden Werken. Das Ergebnis kann von Ihnen selbst eingesetzt oder Ihrem Anwalt zur effizienten Weiterbearbeitung übergeben werden.
Ratgeber zum Thema
Busse und Strafbefehl: Einsprache erheben
Gegen einen Strafbefehl kann innert 10 Tagen ab Zustellung Einsprache erhoben werden (Art. 354 StPO). Sie muss nicht begründet werden. Danach prüft di…
Strafanzeige und Rechte als geschädigte Person
Eine Strafanzeige setzt das Verfahren in Gang. Wer geschädigt ist, sollte sich zusätzlich als Privatklägerschaft konstituieren — spätestens vor Abschl…
Busse und Strafbefehl: Einsprache erheben
Gegen einen Strafbefehl kann innert 10 Tagen ab Zustellung Einsprache erhoben werden (Art. 354 StPO). Sie muss nicht begründet werden. Danach prüft di…
Berufung im Strafverfahren: die Anmeldung innert zehn Tagen
Wer ein erstinstanzliches Strafurteil anfechten will, muss die Berufung innert zehn Tagen nach Eröffnung des Urteils beim erstinstanzlichen Gericht an…
Die Berufungserklärung im Strafverfahren
Nach Zustellung des begründeten Urteils ist die Berufungserklärung innert zwanzig Tagen beim Berufungsgericht einzureichen (Art. 399 Abs. 3 StPO). Dar…