Rechtsbegriff

Frist

Eine Frist ist ein Zeitraum, innert dem eine Handlung vorgenommen werden muss. Gesetzliche Rechtsmittelfristen sind nicht erstreckbar, behördlich angesetzte Fristen dagegen meist schon.

Rechtsgrundlage: Art. 20 ff. VwVG; Art. 142 ff. ZPO

Der Fristenlauf beginnt in der Regel am Tag nach dem auslösenden Ereignis, meist der Zustellung. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Zu unterscheiden ist zwischen gesetzlichen und behördlichen Fristen: Erstere sind starr, letztere lassen sich auf Gesuch erstrecken. Eine Einsprachefrist ist gesetzlich, eine Frist zur Einreichung von Unterlagen behördlich.

Rechtzeitig ist eine Eingabe in der Regel, wenn sie am letzten Tag der Post übergeben wird. Der Nachweis dafür liegt bei der eingebenden Person.

Worauf es ankommt: Fristen laufen ab Zustellung, nicht ab Kenntnisnahme. Ferienabwesenheit verlängert nichts.

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