Rechtsbegriff
Missbräuchliche Kündigung
Eine missbräuchliche Kündigung verstösst gegen Treu und Glauben. Sie bleibt gültig, gibt aber Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen — sofern rechtzeitig Einsprache erhoben wurde.
Rechtsgrundlage: Art. 336 ff. OR
Rechtsstand: Juli 2026
Das Gesetz nennt Beispiele: Kündigung wegen einer Persönlichkeitseigenschaft, wegen Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts, zur Vereitelung von Ansprüchen oder als Reaktion auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.
Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Die Rechtsprechung hat weitere Fälle anerkannt, etwa die Kündigung unter Verletzung der Fürsorgepflicht bei einem eskalierten Konflikt.
Zwei Fristen sind einzuhalten: schriftliche Einsprache bei der Arbeitgeberin vor Ablauf der Kündigungsfrist, danach Klage innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
Worauf es ankommt: Die Einsprache vor Ablauf der Kündigungsfrist ist die Hürde, an der die meisten Ansprüche scheitern — nicht die Missbräuchlichkeit selbst.
Verwandte Begriffe
Ausführlich im Ratgeber
Passende Werke von LexWerk
Alles zum Thema Arbeitsrecht — Ratgeber, Begriffe und passende Werke auf einen Blick.
© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026
LexWerk ist ein Schriftendienst (Werkvertrag), keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA.