Rechtsbegriff

Missbräuchliche Kündigung

Eine missbräuchliche Kündigung verstösst gegen Treu und Glauben. Sie bleibt gültig, gibt aber Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen — sofern rechtzeitig Einsprache erhoben wurde.

Rechtsgrundlage: Art. 336 ff. OR

Rechtsstand: Juli 2026

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Das Gesetz nennt Beispiele: Kündigung wegen einer Persönlichkeitseigenschaft, wegen Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts, zur Vereitelung von Ansprüchen oder als Reaktion auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Die Rechtsprechung hat weitere Fälle anerkannt, etwa die Kündigung unter Verletzung der Fürsorgepflicht bei einem eskalierten Konflikt.

Zwei Fristen sind einzuhalten: schriftliche Einsprache bei der Arbeitgeberin vor Ablauf der Kündigungsfrist, danach Klage innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Worauf es ankommt: Die Einsprache vor Ablauf der Kündigungsfrist ist die Hürde, an der die meisten Ansprüche scheitern — nicht die Missbräuchlichkeit selbst.

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© LexWerk.ch Stand: Juli 2026