Rechtsbegriff

Sperrfrist (Arbeitsrecht)

Die Sperrfrist ist der Zeitraum, in dem die Arbeitgeberin nach Ablauf der Probezeit nicht kündigen darf — etwa bei unverschuldeter Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst. Eine dennoch ausgesprochene Kündigung ist nichtig.

Rechtsgrundlage: Art. 336c OR

Rechtsstand: Juli 2026

Bei Krankheit oder Unfall dauert die Sperrfrist 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr.

Wird während einer laufenden Kündigungsfrist Sperrschutz ausgelöst, ist die Kündigung gültig, aber die Frist steht still. Sie läuft nach der Sperrfrist weiter — bis zum nächsten Kündigungstermin.

Der Schutz gilt nicht während der Probezeit, nicht bei Kündigung durch die Arbeitnehmerseite und nicht bei berechtigter fristloser Kündigung.

Worauf es ankommt: Nichtig ist stärker als missbräuchlich: Die Kündigung entfaltet gar keine Wirkung, und es läuft keine Einsprachefrist.

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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026

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