Rechtsbegriff
Rechtliches Gehör
Das rechtliche Gehör gibt jeder betroffenen Person das Recht, sich vor einem Entscheid zu äussern, Akten einzusehen und eine Begründung zu erhalten.
Rechtsgrundlage: Art. 29 Abs. 2 BV
Der Anspruch umfasst mehr als das Anhören: Dazu gehören die vorgängige Orientierung, die Akteneinsicht, die Möglichkeit zur Stellungnahme, das Recht auf Beweisabnahme und der Anspruch auf eine Begründung des Entscheids.
Wird das rechtliche Gehör verletzt, führt das grundsätzlich zur Aufhebung des Entscheids — unabhängig davon, ob er inhaltlich richtig war. Eine Heilung im Rechtsmittelverfahren ist nur beschränkt möglich.
In der Praxis ist die Gehörsrüge oft das wirksamste Argument: Sie greift formell und muss nicht die materielle Rechtslage aufrollen.
Worauf es ankommt: Eine Gehörsverletzung führt zur Aufhebung, auch wenn der Entscheid inhaltlich richtig gewesen wäre.
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