Rechtsbegriff

Verfügung

Eine Verfügung ist ein hoheitlicher Einzelakt einer Behörde, der Rechte oder Pflichten verbindlich regelt. Sie wird rechtskräftig, wenn sie nicht innert der Rechtsmittelfrist angefochten wird.

Rechtsgrundlage: Art. 5 VwVG; Art. 49 ATSG

Verfügungen begegnen einem im Alltag ständig: die Steuerveranlagung, der Entscheid der IV-Stelle, die Prämienverfügung der Krankenkasse, der Strafbefehl. Gemeinsam ist ihnen, dass eine Behörde einseitig und verbindlich über einen Einzelfall entscheidet.

Jede Verfügung muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Dort steht, welches Rechtsmittel offensteht, innert welcher Frist und bei welcher Stelle. Diese Angabe ist der wichtigste Teil des Dokuments — wichtiger als die Begründung.

Fehlt die Rechtsmittelbelehrung oder ist sie falsch, darf der betroffenen Person daraus kein Nachteil entstehen. Auf diesen Grundsatz sollte man sich aber nicht verlassen, solange die Frist noch läuft.

Worauf es ankommt: Lesen Sie zuerst die Rechtsmittelbelehrung, dann die Begründung. Die Frist entscheidet, ob die Begründung überhaupt noch eine Rolle spielt.

Verwandte Begriffe

Ausführlich im Ratgeber

Passende Werke von LexWerk

Alles zum Thema Einsprachen gegen Behörden und Versicherungen — Ratgeber, Begriffe und passende Werke auf einen Blick.

© LexWerk.ch Stand: 28.07.2026

LexWerk ist ein Schriftendienst (Werkvertrag), keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA.