Rechtsbegriff

Testament

Das Testament ist die einseitige Verfügung über den Nachlass. Es muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet sein.

Rechtsgrundlage: Art. 498 ff. ZGB

Die eigenhändige Form ist streng: vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift. Ein am Computer geschriebenes und nur unterzeichnetes Testament ist ungültig.

Die Verfügungsfreiheit ist durch die Pflichtteile beschränkt. Wer sie verletzt, riskiert eine Herabsetzungsklage der übergangenen Erben.

Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Bestehen mehrere, gilt im Zweifel das jüngere.

Worauf es ankommt: Vollständig von Hand heisst wirklich vollständig. Ein einziger getippter Abschnitt kann das ganze Testament zu Fall bringen.

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© LexWerk.ch Stand: 28.07.2026

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