Rechtsbegriff

Doppelbesteuerung

Von Doppelbesteuerung spricht man, wenn zwei Gemeinwesen dieselbe Person für dieselbe Periode besteuern. Zwischen Kantonen ist das verfassungsrechtlich untersagt.

Rechtsgrundlage: Art. 127 Abs. 3 BV

Typisch entsteht die Situation nach einem Umzug oder bei Wochenaufenthalt: Beide Gemeinden beanspruchen den Lebensmittelpunkt. Auch Liegenschaften in einem anderen Kanton führen zu Abgrenzungsfragen.

Interkantonal ist die Doppelbesteuerung verboten und muss bereinigt werden. Im Verhältnis zum Ausland regeln Doppelbesteuerungsabkommen, welcher Staat besteuern darf.

Entscheidend ist rechtzeitiges Handeln: Wird die Veranlagung eines Kantons rechtskräftig, wird die Bereinigung deutlich aufwendiger.

Worauf es ankommt: Nicht abwarten, bis der zweite Kanton entscheidet. Eine rechtskräftige Veranlagung lässt sich kaum mehr korrigieren.

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