Rechtsbegriff
Rechtskraft
Rechtskraft bedeutet, dass ein Entscheid nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden kann. Eine Verfügung wird rechtskräftig, wenn die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstreicht.
Rechtsgrundlage: Allgemeiner Verfahrensgrundsatz
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Mit Eintritt der Rechtskraft ist der Inhalt einer Verfügung verbindlich — unabhängig davon, ob er inhaltlich richtig war. Das ist der Preis der Rechtssicherheit.
Eine rechtskräftige Verfügung lässt sich nur noch unter engen Voraussetzungen korrigieren, etwa über eine Wiedererwägung oder eine Revision. Beide sind Ausnahmen und setzen besondere Gründe voraus.
Deshalb ist die Rechtsmittelfrist der entscheidende Moment: Danach verschiebt sich die Ausgangslage grundlegend zulasten der betroffenen Person.
Worauf es ankommt: Rechtskraft heisst nicht richtig, sondern unanfechtbar. Ein falscher Entscheid bleibt bestehen, wenn niemand rechtzeitig reagiert.
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© LexWerk.ch Stand: 01.09.2026