Rechtsbegriff

Hypothekarischer Referenzzinssatz

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein vom Bund vierteljährlich publizierter Durchschnittssatz. Er ist die Grundlage für Mietzinsanpassungen: Sinkt er, entsteht ein Senkungsanspruch, steigt er, ein Erhöhungsrecht.

Rechtsgrundlage: Art. 269a lit. b OR, Art. 12a und 13 VMWG

Rechtsstand: Juli 2026

Der Satz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen aus dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen berechnet und in Viertelprozentschritten publiziert.

Massgebend für einen Anspruch ist nicht der Satz bei Vertragsschluss, sondern derjenige, auf dem die letzte Mietzinsanpassung beruhte. Er wird im amtlichen Formular jeder Anpassung genannt.

Die Anpassung erfolgt nie automatisch: Beide Seiten müssen sie verlangen, unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf den nächsten Kündigungstermin. Die Umrechnungssätze für eine Änderung sind verordnungsrechtlich festgelegt und hängen vom Ausgangsniveau ab.

Worauf es ankommt: Eine Senkung fällt niemandem in den Schoss — sie muss verlangt werden, und zwar fristgerecht.

Verwandte Begriffe

Ausführlich im Ratgeber

Passende Werke von LexWerk

Alles zum Thema Miete und Wohnen — Ratgeber, Begriffe und passende Werke auf einen Blick.

© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026

LexWerk ist ein Schriftendienst (Werkvertrag), keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA.