Rechtsbegriff
Streitwert
Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstands. Er bestimmt Verfahrensart, Zuständigkeit, Gerichtskosten und ob ein Weiterzug ans Bundesgericht offensteht.
Rechtsgrundlage: Art. 91 ff. ZPO
Rechtsstand: Juli 2026
Bei Geldforderungen entspricht der Streitwert dem eingeklagten Betrag ohne Zinsen und Kosten. Bei wiederkehrenden Leistungen wie Unterhalt wird kapitalisiert.
Vom Streitwert hängt Wesentliches ab: das vereinfachte Verfahren bis zu einer bestimmten Grenze, die Kostenlosigkeit arbeitsrechtlicher Streitigkeiten bis 30 000 Franken, die Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde.
Auch der Weiterzug ans Bundesgericht setzt in vermögensrechtlichen Zivilsachen einen Mindeststreitwert voraus, ausser es stellt sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.
Worauf es ankommt: Der Streitwert entscheidet, wie teuer und wie aufwendig ein Verfahren wird — er ist die erste Zahl, die man kennen sollte.
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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026
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