Rechtsbegriff
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Vertrags. Im Arbeitsrecht richtet sie sich nach Dienstjahren, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rechtsgrundlage: Art. 335c OR
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die gesetzliche Frist im ersten Dienstjahr einen Monat, vom zweiten bis neunten Dienstjahr zwei Monate und danach drei Monate — jeweils auf Ende eines Monats.
Abweichende Fristen können vereinbart werden, müssen aber für beide Seiten gleich lang sein. Eine einseitig kürzere Frist zulasten der Arbeitnehmerseite ist unzulässig.
Massgebend ist der Zugang der Kündigung, nicht das Datum des Schreibens. Geht die Kündigung zu spät im Monat ein, verschiebt sich das Ende um eine ganze Periode.
Worauf es ankommt: Entscheidend ist der Zugang, nicht das Briefdatum. Ein Tag zu spät kostet einen ganzen Monat.
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© LexWerk.ch Stand: 28.07.2026
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