Rechtsbegriff

Sperrfrist

Während einer Sperrfrist darf der Arbeitgeber nicht kündigen — etwa bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst. Eine trotzdem erklärte Kündigung ist nichtig.

Rechtsgrundlage: Art. 336c OR

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Die Dauer richtet sich nach den Dienstjahren: im ersten Dienstjahr 30 Tage, ab dem zweiten bis fünften 90 Tage, danach 180 Tage. Bei Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft gilt eine eigene Regelung.

Eine während der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig — sie muss nach Ablauf neu erklärt werden.

Wurde vor Beginn der Sperrfrist gekündigt und fällt die Sperrfrist in die laufende Kündigungsfrist, wird diese unterbrochen und nach Wegfall des Hindernisses fortgesetzt.

Worauf es ankommt: Nichtig heisst: Die Kündigung existiert nicht. Sie muss vollständig neu ausgesprochen werden.

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© LexWerk.ch Stand: 01.09.2026