Rechtsbegriff
Ordnungsbusse
Die Ordnungsbusse ist eine Busse im vereinfachten Verfahren für leichte Übertretungen, insbesondere im Strassenverkehr. Sie führt zu keinem Eintrag im Strafregister.
Rechtsgrundlage: Ordnungsbussengesetz (OBG)
Das Ordnungsbussenverfahren ist bewusst schlank: Es kennt kein Ermittlungsverfahren und keine Untersuchung des Verschuldens. Wer bezahlt, akzeptiert damit die Erledigung.
Wer die Busse nicht akzeptiert, kann sie ablehnen. Die Sache geht dann ins ordentliche Strafverfahren über — mit dem Risiko höherer Kosten, aber auch mit voller Prüfung.
Zu unterscheiden ist die Ordnungsbusse vom Strafbefehl: Letzterer ist ein Strafentscheid mit weiterreichenden Folgen und einer Einsprachefrist von 10 Tagen.
Worauf es ankommt: Bezahlen heisst akzeptieren. Wer bestreiten will, darf nicht aus Bequemlichkeit überweisen.
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