Berufung im summarischen Verfahren: nur zehn Tage
Gegen Entscheide im summarischen Verfahren beträgt die Berufungsfrist zehn Tage ab Zustellung des begründeten Entscheids (Art. 314 Abs. 1 ZPO) statt der sonst üblichen dreissig. Hinzu kommt: Im summarischen Verfahren stehen die Gerichtsferien nicht still (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Betroffen sind unter anderem Rechtsöffnung, vorsorgliche Massnahmen und Eheschutz.
Passende Werke zum Fixpreis
Warum diese Frist so oft verpasst wird
Die Berufungsfrist im Zivilprozess beträgt normalerweise dreissig Tage. Im summarischen Verfahren sind es zehn (Art. 314 Abs. 1 ZPO) — dieselbe Zahl, die viele im Kopf haben, wenn sie an Rechtsvorschlag denken, aber ein ganz anderer Zusammenhang.
Zwei Verkürzungen treffen hier zusammen: die kürzere Frist und der fehlende Fristenstillstand. Wer im Juli einen Rechtsöffnungsentscheid erhält, hat zehn Tage — Sommerferien hin oder her.
Welche Entscheide summarisch ergehen
Das summarische Verfahren gilt unter anderem für Rechtsöffnung und weitere Entscheide nach dem SchKG, für vorsorgliche Massnahmen, für den Rechtsschutz in klaren Fällen und für Eheschutzverfahren (Art. 248 ff. ZPO).
Ob ein Entscheid summarisch erging, steht in aller Regel im Entscheid selbst — im Rubrum oder in der Rechtsmittelbelehrung. Diese Belehrung ist der erste Ort, an dem nachzusehen ist.
Die Gerichtsferien gelten hier nicht
Art. 145 Abs. 1 ZPO lässt Fristen über Ostern, im Sommer und über Weihnachten stillstehen. Für das summarische Verfahren gilt diese Regel ausdrücklich nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Wer die Frist nach der gewohnten Sommerpause berechnet, verliert sie. Das ist der häufigste Fehler bei Rechtsöffnungsentscheiden, die im Juli zugestellt werden.
Vom unbegründeten zum begründeten Entscheid
Die Frist läuft ab Zustellung des begründeten Entscheids. Wird zunächst nur das Dispositiv eröffnet, muss die Begründung innert zehn Tagen verlangt werden (Art. 239 Abs. 2 ZPO); erst dann beginnt die Rechtsmittelfrist.
Wer auf die Begründung verzichtet, verzichtet zugleich auf das Rechtsmittel. Diese Verknüpfung ist nicht offensichtlich und wird regelmässig übersehen.
Berufung oder Beschwerde
Nicht jeder summarische Entscheid ist berufungsfähig. Ist die Berufung ausgeschlossen — etwa wegen des Streitwerts oder weil das Gesetz sie nicht vorsieht —, bleibt die Beschwerde nach Art. 319 ff. ZPO, im summarischen Verfahren ebenfalls mit zehn Tagen Frist (Art. 321 Abs. 2 ZPO).
Die Rechtsmittelbelehrung nennt den richtigen Weg. Weicht die eigene Einschätzung davon ab, ist das ein Grund, genauer hinzusehen — nicht, sie zu ignorieren.
Häufige Fragen
Gilt die Zehntagesfrist auch für die Rechtsöffnung?
Ja. Rechtsöffnungsentscheide ergehen im summarischen Verfahren. Es gelten die zehn Tage und kein Fristenstillstand — auch nicht während der Betreibungsferien, die einen anderen Zweck verfolgen.
Was, wenn die Rechtsmittelbelehrung eine falsche Frist nennt?
Wer sich in gutem Glauben auf eine fehlerhafte behördliche Belehrung verlässt, darf daraus grundsätzlich keinen Nachteil erleiden. Auf diesen Vertrauensschutz sollte man sich aber nicht einrichten: Er greift nur, wenn der Fehler nicht ohne Weiteres erkennbar war.
Kann die Frist erstreckt werden?
Nein. Gesetzliche Fristen sind nicht erstreckbar (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Erstreckbar sind nur gerichtlich angesetzte Fristen, und auch das nur auf rechtzeitiges Gesuch hin.
Hat die Berufung aufschiebende Wirkung?
Im summarischen Verfahren ist die Vollstreckbarkeit oft bereits eingetreten. Die Rechtsmittelinstanz kann die Vollstreckung aufschieben (Art. 315 Abs. 5 ZPO), tut das aber nur auf Gesuch und bei drohendem, nicht leicht wiedergutzumachendem Nachteil.
Passende Werke zum Fixpreis
Im Detail
Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:
Begriffe aus diesem Bereich
Alles zum Thema Rechtsschriften fürs Gericht — Ratgeber, Begriffe und passende Werke auf einen Blick. Läuft bei Ihnen eine Frist? Fristen-Rechner öffnen.
© LexWerk.ch Stand: 01.08.2026
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall erstellen wir das passende Dokument zum Fixpreis.