Pflichtteil im Erbrecht: was seit 2023 gilt

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs statt bisher drei Viertel. Die Eltern haben gar keinen Pflichtteil mehr. Der Pflichtteil des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bleibt bei der Hälfte. Damit ist die frei verfügbare Quote deutlich grösser geworden.

Rechtsstand: Juli 2026

Was sich 2023 geändert hat

Der Pflichtteil der Nachkommen sank von drei Vierteln auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil der Eltern wurde vollständig abgeschafft.

Unverändert blieb der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten beziehungsweise der eingetragenen Partnerin: die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Massgebend für die Anwendung ist der Todeszeitpunkt: Das neue Recht gilt für Todesfälle ab dem 1. Januar 2023, unabhängig davon, wann das Testament errichtet wurde.

Warum das Ihre Planung verändert

Die frei verfügbare Quote ist grösser geworden. Wer Kinder hinterlässt, kann heute einen erheblich grösseren Teil des Nachlasses frei zuwenden — an den Ehegatten, an Konkubinatspartner, an Patenkinder oder an eine Organisation.

Genau das war das Ziel der Revision: mehr Spielraum für Lebensformen, die das Gesetz nicht als Erben vorsieht. Konkubinatspartner sind nach wie vor keine gesetzlichen Erben — ohne Testament erben sie nichts.

Alte Testamente überprüfen

Viele Testamente sind auf die alten Quoten hin formuliert, etwa mit Wendungen wie «unter Einsetzung auf den Pflichtteil». Solche Klauseln wirken heute anders als bei der Errichtung.

Wer vor 2023 letztwillig verfügt hat, sollte prüfen, ob das Ergebnis noch dem Willen entspricht. Eine Anpassung ist einfacher als eine spätere Auseinandersetzung unter den Erben.

Was bei Scheidung und Trennung gilt

Neu verliert der Ehegatte den Pflichtteilsschutz bereits während des Scheidungsverfahrens, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind — nicht erst mit dem rechtskräftigen Urteil.

Das Erbrecht als solches entfällt aber erst mit der Scheidung. Wer während des Verfahrens stirbt und den Ehegatten nicht mehr bedenken will, muss letztwillig verfügen.

Herabsetzung, wenn der Pflichtteil verletzt wird

Wird eine Verfügung dem Pflichtteil nicht gerecht, wird sie nicht automatisch ungültig. Die verletzten Erben müssen eine Herabsetzungsklage erheben.

Dafür gelten Fristen ab Kenntnis der Verletzung — Zuwarten kostet den Anspruch. Wer eine Verletzung vermutet, sollte deshalb rasch Klarheit über den Nachlassbestand schaffen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil der Kinder heute?

Die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Vor 2023 waren es drei Viertel.

Haben Eltern noch einen Pflichtteil?

Nein. Der Elternpflichtteil wurde per 1. Januar 2023 abgeschafft.

Gilt das neue Recht für mein altes Testament?

Massgebend ist der Todeszeitpunkt. Bei Tod ab 1. Januar 2023 gelten die neuen Quoten, auch wenn das Testament älter ist.

Erbt mein Konkubinatspartner automatisch?

Nein. Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben. Ohne Testament oder Erbvertrag erhalten sie nichts.

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Im Detail

Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:

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