Selber betreiben, Anwalt oder LexWerk?
Für einfache, unbestrittene Forderungen genügt oft der Gang zum Betreibungsamt. Sobald Rechtsvorschlag erhoben wird oder der Forderungsgrund heikel ist, steigen die Anforderungen. Ein Anwaltsmandat lohnt sich bei Prozessrisiko und Vertretungsbedarf, ein Fixpreis-Dokument bei klarer Lage und Bedarf an sauberer Formulierung.
Weg 1: selber betreiben
Das Betreibungsbegehren kann jede Person selbst einreichen. Formulare sind erhältlich, und das Betreibungsamt gibt Auskunft über das Verfahren — nicht aber über die Rechtslage.
Das funktioniert gut bei klaren, unbestrittenen Forderungen mit sauberen Belegen. Der Aufwand liegt im Ausfüllen und im Verständnis der Fristen.
Die Grenze ist erreicht, wenn Rechtsvorschlag erhoben wird. Dann steht ein Gerichtsverfahren an, und die Anforderungen an Formulierung und Belege steigen deutlich.
Weg 2: Anwaltsmandat
Eine Anwältin oder ein Anwalt übernimmt die Vertretung, beurteilt die Prozessaussichten und tritt vor Gericht auf. Das ist der richtige Weg, wenn ein Prozess wahrscheinlich ist, hohe Beträge im Spiel sind oder die Rechtslage unklar ist.
Abgerechnet wird in der Regel nach Aufwand. Das ist bei komplexen Fällen angemessen, macht die Kosten aber schwer planbar — gerade wenn der Streitwert überschaubar ist.
Weg 3: Dokument zum Fixpreis
LexWerk erstellt das benötigte Dokument zum Fixpreis: Mahnschreiben, Betreibungsbegehren, Rechtsöffnungsgesuch. Sie reichen es in eigenem Namen ein.
Das passt, wenn die Lage klar ist, aber eine saubere, formell korrekte Ausarbeitung gebraucht wird. Der Preis steht vorher fest, und es gibt kein Stundenhonorar.
Nicht passend ist dieser Weg, wenn Sie eine Vertretung vor Gericht brauchen — LexWerk ist keine Anwaltskanzlei und übernimmt keine Vertretung.
Die ehrliche Gegenüberstellung
Selber machen ist am günstigsten und bei einfachen Fällen völlig ausreichend. Das Risiko liegt bei Formfehlern, die erst im Rechtsöffnungsverfahren auffallen.
Der Anwalt ist am teuersten und bei Prozessrisiko und Vertretungsbedarf unersetzlich.
Der Fixpreis liegt dazwischen: planbare Kosten, professionelle Ausarbeitung, aber keine Vertretung und keine Prozessführung.
Die entscheidende Frage
Brauchen Sie ein Dokument oder eine Vertretung?
Wer ein Dokument braucht, das korrekt formuliert und vollständig ist, kommt mit einem Fixpreis-Werk zum Ziel. Wer jemanden braucht, der vor Gericht für ihn auftritt und das Verfahren führt, braucht ein Anwaltsmandat.
Diese Unterscheidung erspart viel Geld — in beide Richtungen.
Häufige Fragen
Kann LexWerk mich vor Gericht vertreten?
Nein. LexWerk ist ein Schriftendienst auf Werkvertragsbasis und keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA. Die Vertretung vor Gerichten übernehmen wir nicht.
Brauche ich für eine Betreibung zwingend einen Anwalt?
Nein. Das Betreibungsverfahren ist so ausgestaltet, dass es ohne Vertretung geführt werden kann. Bei Prozessrisiko kann anwaltliche Vertretung dennoch sinnvoll sein.
Was kostet ein Dokument bei LexWerk?
Der Preis steht vor der Bestellung fest und ist auf der jeweiligen Produktseite ausgewiesen. Es gibt kein Stundenhonorar.
Was passiert, wenn Rechtsvorschlag erhoben wird?
Dann braucht es ein Rechtsöffnungsgesuch beim Gericht. Ob Ihre Unterlagen als Titel taugen, entscheidet über die Erfolgsaussichten.
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© LexWerk.ch Stand: 28.07.2026
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall erstellen wir das passende Dokument zum Fixpreis.