Scheidungskonvention: was hineingehört

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren regeln Sie die Folgen in einer Konvention. Das Gericht genehmigt sie nur, wenn sie aus freiem Willen und nach reiflicher Überlegung geschlossen wurde, klar und vollständig ist und nicht offensichtlich unangemessen erscheint. Kinderbelange prüft das Gericht immer eigenständig.

Rechtsstand: Juli 2026

Was zwingend geregelt sein muss

Die Konvention muss den Güterstand auflösen, den Vorsorgeausgleich regeln, den nachehelichen Unterhalt und — falls Kinder da sind — Sorge, Betreuung, Wohnsitz und Kindesunterhalt.

Lücken führen zur Rückweisung. Häufig vergessen: die Zuteilung der ehelichen Wohnung, die Aufteilung von Hausrat, Fahrzeugen und Haustieren, sowie die Behandlung gemeinsamer Schulden und Leasingverträge.

Der Vorsorgeausgleich

Die während der Ehe geäufneten Guthaben der beruflichen Vorsorge werden hälftig geteilt — das ist der Grundsatz. Massgebend ist der Zeitraum von der Eheschliessung bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens.

Ein Verzicht ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und muss angemessen sein: Es braucht eine anderweitig gesicherte Alters- und Invaliditätsvorsorge. Das Gericht prüft das von Amtes wegen. Holen Sie die Vorsorgeausweise beider Seiten früh ein — sie sind die häufigste Verzögerung im Verfahren.

Nachehelicher Unterhalt

Anspruch besteht, soweit einer Partei nicht zuzumuten ist, selbst für den gebührenden Unterhalt aufzukommen. Massgebend sind unter anderem Aufgabenteilung während der Ehe, Dauer der Ehe, Lebensstellung, Alter, Gesundheit und Vorsorgesituation.

Das Bundesgericht hat die Berechnungsmethode vereinheitlicht: zweistufige Methode mit Existenzminimumsberechnung und Überschussteilung. Der Kindesunterhalt geht dem nachehelichen Unterhalt vor.

Kinderbelange prüft das Gericht selbst

Bei Kindern gilt die Untersuchungs- und Offizialmaxime: Das Gericht ist nicht an Ihre Vereinbarung gebunden und ermittelt den Sachverhalt selbst. Es kann die Kinder anhören und eine Vertretung einsetzen.

Regeln Sie Betreuung konkret — Wochentage, Ferien, Feiertage, Übergaben, Ferienreisen ins Ausland. Vage Formulierungen wie «nach Absprache» erzeugen die nächsten Konflikte.

Ablauf und Bedenkzeit

Sie reichen das gemeinsame Begehren mit der Konvention ein. Das Gericht hört beide Parteien an und prüft die Vereinbarung.

Mit der ZPO-Revision per 1. Januar 2025 wurden verschiedene Verfahrensfragen im Familienrecht angepasst. Das Gericht informiert Sie über den konkreten Ablauf an Ihrem Gerichtsstand.

Häufige Fragen

Muss ich eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen?

Nein, es besteht kein Anwaltszwang. Bei komplexen Vermögens- oder Vorsorgeverhältnissen ist eine Prüfung aber sinnvoll — die Konvention wirkt Jahrzehnte.

Kann ich auf den Vorsorgeausgleich verzichten?

Nur unter engen Voraussetzungen und nur, wenn eine angemessene Alters- und Invaliditätsvorsorge anderweitig gewährleistet ist. Das Gericht prüft das von Amtes wegen.

Ist die Konvention später noch abänderbar?

Kindesunterhalt und Kinderbelange ja, bei wesentlich veränderten Verhältnissen. Beim nachehelichen Unterhalt hängt es davon ab, ob die Abänderbarkeit vorbehalten wurde.

Was, wenn wir uns nur teilweise einig sind?

Dann ist eine Teileinigung möglich: Über das Einige entscheidet das Gericht gestützt auf Ihre Vereinbarung, über den Rest urteilt es.

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Im Detail

Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:

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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026

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