Verzugszins in der Schweiz richtig berechnen

Ohne abweichende Vereinbarung beträgt der Verzugszins 5 Prozent pro Jahr (Art. 104 OR). Er läuft ab Eintritt des Verzugs — also ab Mahnung oder, bei vereinbartem Verfalltag, automatisch ab diesem Tag. Ohne Verzug besteht kein Anspruch auf Verzugszins.

Verzug ist die Voraussetzung

Verzugszins gibt es nur, wenn Verzug eingetreten ist. Verzug tritt in der Regel mit der Mahnung ein: Die Gläubigerseite fordert die Zahlung, und ab diesem Zeitpunkt läuft der Zins.

Wurde ein bestimmter Verfalltag vereinbart, tritt der Verzug ohne Mahnung ein. Eine Rechnung mit Zahlungsfrist ist nicht in jedem Fall ein solcher Verfalltag — das hängt von der Vereinbarung ab.

Der gesetzliche Satz von 5 Prozent

Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozent pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). Er gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Im kaufmännischen Verkehr kann ein höherer Satz zur Anwendung kommen, wenn ein solcher vereinbart ist oder der bankübliche Diskontosatz höher liegt. Ein vertraglich vereinbarter Verzugszins geht dem gesetzlichen vor.

Ab welchem Tag gerechnet wird

Gerechnet wird ab dem Tag, an dem der Verzug eingetreten ist, bis zum Tag der Zahlung. Der Zins läuft auf der Hauptforderung, nicht auf Kosten oder Spesen.

Wichtig für die Betreibung: Der bis zur Einleitung aufgelaufene Zins und der weiterlaufende Zins sind im Betreibungsbegehren getrennt anzugeben, damit die Forderung nachvollziehbar bleibt.

Verzugszins und Mahnspesen sind nicht dasselbe

Der Verzugszins ergibt sich aus dem Gesetz. Mahnspesen dagegen sind nur geschuldet, wenn sie gültig vereinbart wurden — etwa in einem Vertrag oder in AGB, die wirksam einbezogen wurden.

Wer Mahnspesen ohne Grundlage in Rechnung stellt und in die Betreibung aufnimmt, hat in diesem Umfang keine belegbare Forderung.

Was in der Praxis schiefgeht

Erstens wird der Verzugsbeginn zu früh angesetzt — etwa auf das Rechnungsdatum, obwohl weder Mahnung noch Verfalltag vorliegen.

Zweitens wird der Zins auf den Gesamtbetrag inklusive Spesen gerechnet statt nur auf die Hauptforderung.

Drittens wird bei Teilzahlungen nicht neu gerechnet. Jede Teilzahlung reduziert die Basis, auf der der Zins weiterläuft.

Häufige Fragen

Brauche ich zwingend eine Mahnung?

Nur wenn kein Verfalltag vereinbart ist. Wurde ein bestimmter Zahlungstermin vereinbart, tritt der Verzug ohne Mahnung ein.

Kann ich mehr als 5 Prozent verlangen?

Nur wenn ein höherer Satz gültig vereinbart wurde oder im kaufmännischen Verkehr ein höherer banküblicher Satz zur Anwendung kommt.

Läuft der Verzugszins während der Betreibung weiter?

Ja, er läuft bis zur Zahlung. Deshalb wird im Betreibungsbegehren der Zinsenlauf angegeben und nicht nur ein fixer Betrag.

Gilt der Verzugszins auch gegenüber Privatpersonen?

Ja, der gesetzliche Verzugszins gilt unabhängig davon, ob die Gegenseite ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.

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