Freelancer beauftragen: die Falle Scheinselbständigkeit
Ob jemand selbständig oder unselbständig erwerbend ist, entscheidet nicht der Vertrag, sondern die AHV-Ausgleichskasse nach den tatsächlichen Verhältnissen. Stuft sie eine Freelancerin als unselbständig ein, schulden Sie als Auftraggeberin rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge — inklusive Arbeitnehmeranteil, den Sie meist nicht mehr einfordern können.
Rechtsstand: Juli 2026
Wer entscheidet
Die Qualifikation erfolgt durch die Ausgleichskasse, unabhängig davon, wie der Vertrag heisst. Ein «Freelancervertrag» oder eine Rechnung mit Mehrwertsteuer schützen nicht.
Die Kasse prüft die tatsächlichen Verhältnisse. Ihr Entscheid wirkt auch auf UVG, BVG und Arbeitsrecht aus — mit einer einzigen Verfügung kann eine ganze Auftragsbeziehung umqualifiziert werden.
Die Kriterien
Für Selbständigkeit sprechen: eigenes Betriebsrisiko, erhebliche Investitionen in eigene Infrastruktur, mehrere Auftraggeber, freie Arbeitsorganisation und Arbeitszeit, Auftreten im eigenen Namen, eigene Haftung.
Für Unselbständigkeit sprechen: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Betriebsorganisation, feste Arbeitszeiten und Arbeitsort, Nutzung fremder Infrastruktur, wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber, keine eigene Kalkulation.
Das gewichtigste Einzelkriterium in der Praxis ist die wirtschaftliche Abhängigkeit: Wer über längere Zeit fast ausschliesslich für einen Auftraggeber arbeitet, ist gefährdet — auch bei sauberem Vertrag.
Was eine Umqualifizierung kostet
Rückwirkend geschuldet sind AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen, UVG-Prämien und je nach Situation BVG-Beiträge. Die Nachzahlung erfolgt für mehrere Jahre und umfasst auch den Arbeitnehmeranteil.
Diesen dürfen Sie zwar grundsätzlich von der betroffenen Person zurückfordern — praktisch gelingt das nach Jahren selten. Hinzu kommen Verzugszinsen und allenfalls arbeitsrechtliche Ansprüche: Ferienlohn, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz.
Vorher abklären statt nachher zahlen
Der einzige verlässliche Weg ist die vorgängige Abklärung bei der zuständigen Ausgleichskasse. Sie prüft den konkreten Fall und erlässt eine Verfügung.
Lassen Sie sich zusätzlich den Nachweis geben, dass die beauftragte Person als selbständig erwerbend anerkannt ist — und beachten Sie: Diese Anerkennung gilt tätigkeitsbezogen, nicht generell. Wer für eine Tätigkeit anerkannt ist, kann für eine andere unselbständig sein.
Was in den Vertrag gehört
Ein sauberer Vertrag beseitigt das Risiko nicht, aber er stützt die gelebte Praxis: Leistungsbeschrieb statt Stellenbeschreibung, Honorar pro Leistung statt Monatslohn, eigene Arbeitsmittel, keine Weisungsbindung ausser sachlicher Vorgaben, kein Ferien- oder Krankheitsanspruch, eigene Versicherung.
Entscheidend ist, dass die Praxis dazu passt. Ein Vertrag, der Selbständigkeit behauptet, während die Person täglich im Büro sitzt und Weisungen entgegennimmt, verschlimmert die Lage eher.
Für Freelancer selbst
Auch für Sie ist die Anerkennung als selbständig erwerbend wichtig — ohne sie fehlen Ihnen unter Umständen Versicherungsdeckungen, die Sie annahmen zu haben.
Achten Sie auf mehrere Auftraggeber, eigene Infrastruktur, eigenes Auftreten am Markt und eine eigene Versicherungslösung. Und melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an, bevor der erste grosse Auftrag läuft.
Häufige Fragen
Schützt mich ein Freelancervertrag?
Nur begrenzt. Massgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse, die die Ausgleichskasse beurteilt — nicht die Bezeichnung im Vertrag.
Was ist das wichtigste Kriterium?
Die Gesamtbetrachtung. Praktisch am schwersten wiegt die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber, dazu Weisungsgebundenheit und fehlendes eigenes Betriebsrisiko.
Was kostet eine Umqualifizierung?
Rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge inklusive Arbeitnehmeranteil samt Verzugszins, dazu mögliche arbeitsrechtliche Ansprüche wie Ferienlohn und Kündigungsschutz.
Wie kann ich das vorher klären?
Mit einer vorgängigen Abklärung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Sie erlässt eine Verfügung zum konkreten Fall.
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Im Detail
Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:
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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026
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