Lohnfortzahlung bei Krankheit: wie lange und wie viel

Sind Sie unverschuldet krank, schuldet die Arbeitgeberin für eine beschränkte Zeit den Lohn — im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach für eine angemessen längere Zeit. Wie lange genau, bestimmen die kantonalen Skalen von Bern, Zürich und Basel. Eine Krankentaggeldversicherung kann diese Pflicht ersetzen, wenn sie mindestens gleichwertig ist.

Rechtsstand: Juli 2026

Die gesetzliche Grundregel

Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten oder ein auf mehr als drei Monate abgeschlossener Vertrag, und eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit.

Im ersten Dienstjahr sind es drei Wochen. Danach spricht das Gesetz nur von einer «angemessen längeren Zeit» — die Gerichte haben dafür die drei kantonalen Skalen entwickelt.

Berner, Zürcher und Basler Skala

Die Skalen staffeln die Dauer nach Dienstjahren und unterscheiden sich in den mittleren Jahren spürbar. Welche gilt, hängt vom Gerichtsstand ab; im Zweifel gilt die am Arbeitsort übliche.

Alle beginnen im ersten Dienstjahr mit drei Wochen und steigern sich mit zunehmender Dienstzeit auf mehrere Monate. Die Skalen gelten pro Dienstjahr — der Anspruch erneuert sich also, wird aber bei mehreren Krankheitsfällen im selben Dienstjahr zusammengezählt.

Wenn eine Taggeldversicherung besteht

Sehr verbreitet ist eine Krankentaggeldversicherung, die typischerweise 80 Prozent des Lohnes während 720 Tagen deckt, oft nach einer Wartefrist.

Eine solche Lösung darf die gesetzliche Pflicht ersetzen, wenn sie mindestens gleichwertig ist. Als gleichwertig gilt in der Praxis eine Deckung von 80 Prozent während 720 Tagen, wobei die Arbeitgeberin mindestens die Hälfte der Prämien trägt. Während der Wartefrist schuldet sie den vollen Lohn.

Was «unverschuldet» heisst

Verschuldet ist eine Arbeitsunfähigkeit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht — etwa bei einer besonders waghalsigen Handlung. Die normale Krankheit, auch eine selbstverschuldete Erkältung, ist unverschuldet.

Schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit fällt ebenfalls unter die Lohnfortzahlung. Nach der Niederkunft greift die Mutterschaftsentschädigung.

Was Sie tun müssen

Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und reichen Sie das Arztzeugnis ein, üblicherweise ab dem dritten Tag oder wie im Vertrag geregelt.

Bei längerer Krankheit: Melden Sie sich frühzeitig bei der IV an, wenn absehbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit lange dauert. Die Früherfassung ist kostenlos und hat keine Nachteile — zu spätes Anmelden dagegen kostet Leistungen.

Häufige Fragen

Wie viel Lohn steht mir zu?

Bei der gesetzlichen Lohnfortzahlung der volle Lohn. Bei einer Taggeldversicherung typischerweise 80 Prozent, dafür deutlich länger.

Erneuert sich der Anspruch jedes Jahr?

Ja, pro Dienstjahr. Mehrere Krankheitsfälle im selben Dienstjahr werden aber zusammengezählt.

Was gilt in der Probezeit?

Bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als drei Monaten besteht kein gesetzlicher Anspruch, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Wann muss ich mich bei der IV melden?

Sobald absehbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit länger dauert. Die Früherfassung ist niederschwellig; zu spätes Anmelden kann Leistungen kosten.

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Im Detail

Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:

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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026

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