Mietkaution zurückfordern: so kommen Sie an Ihr Depot
Die Mietkaution liegt auf einem Konto, das auf Ihren Namen lautet — sie gehört Ihnen. Die Bank zahlt sie aus, wenn beide Seiten zustimmen, ein Urteil vorliegt, oder wenn die Vermieterschaft binnen eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen rechtlichen Anspruch geltend gemacht hat.
Rechtsstand: Juli 2026
Wem das Depot gehört
Bei Wohn- und Geschäftsräumen muss die Kaution auf einem Sparkonto oder Depot auf Ihren Namen hinterlegt werden. Die Zinsen gehören Ihnen. Höchstens drei Monatsmietzinse dürfen bei Wohnräumen verlangt werden.
Wurde das Geld nie auf ein separates Konto gelegt, sondern von der Vermieterschaft behalten, können Sie die ordnungsgemässe Hinterlegung jederzeit verlangen — und im Streitfall die Rückzahlung.
Die Jahresfrist, die für Sie arbeitet
Die Bank gibt das Geld ohne Zustimmung der Vermieterschaft frei, wenn seit Ende des Mietverhältnisses ein Jahr vergangen ist und in dieser Zeit kein rechtlicher Anspruch geltend gemacht wurde.
«Rechtlich geltend gemacht» heisst Betreibung oder Klage — ein Brief mit Forderungen genügt nicht. Notieren Sie sich das Datum: Ein Jahr nach der Schlüsselübergabe genügt ein Schreiben an die Bank.
Das Rückgabeprotokoll entscheidet
Der Streit um das Depot wird beim Auszug entschieden, nicht danach. Bestehen Sie auf einer gemeinsamen Wohnungsabnahme mit Protokoll und fotografieren Sie alles.
Unterschreiben Sie kein Protokoll, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Sie dürfen «mit Vorbehalt» unterschreiben oder die Unterschrift verweigern und Ihre Sicht schriftlich festhalten. Mängel, die nicht sofort gerügt werden, gelten grundsätzlich als genehmigt.
Was abgezogen werden darf — und was nicht
Abgezogen werden darf nur, was über die normale Abnutzung hinausgeht. Normale Abnutzung ist nie Ihre Sache: verblasste Tapeten, kleine Kratzer im Parkett, Gebrauchsspuren.
Bei Schäden gilt die Lebensdauertabelle: Ein zwölfjähriger Teppich, der eine Lebensdauer von zehn Jahren hat, ist abgeschrieben — auch wenn Sie ihn beschädigt haben. Sie zahlen dann nichts. Diese Tabellen sind der wirksamste Hebel gegen überhöhte Forderungen.
Wenn die Vermieterschaft blockiert
Verweigert die Vermieterschaft die Freigabe ohne begründete Forderung, gehen Sie zur Schlichtungsbehörde — kostenlos.
Oft genügt aber ein sachliches Schreiben, das die Lebensdauertabelle anwendet und eine Frist setzt. Wer vorrechnet, dass die geforderten Positionen längst abgeschrieben sind, bekommt das Geld meist ohne Verfahren.
Häufige Fragen
Wie lange darf die Vermieterschaft das Depot behalten?
Bis zur Einigung, bis zum Urteil — oder höchstens ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses, wenn sie in dieser Zeit keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht hat.
Was ist eine Lebensdauertabelle?
Eine Übersicht, wie lange Einrichtungen üblicherweise halten. Ist ein Gegenstand rechnerisch abgeschrieben, müssen Sie für dessen Ersatz nichts zahlen, auch wenn Sie ihn beschädigt haben.
Muss ich das Abnahmeprotokoll unterschreiben?
Nein. Sie können mit Vorbehalt unterschreiben oder die Unterschrift verweigern und Ihre Sicht schriftlich festhalten. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Was, wenn die Kaution nie auf ein Konto einbezahlt wurde?
Dann verlangen Sie die ordnungsgemässe Hinterlegung. Kommt die Vermieterschaft dem nicht nach, ist das ein eigenständiger Anspruch, den Sie durchsetzen können.
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Im Detail
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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026
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