Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen
Die Erstreckung verlängert das Mietverhältnis über den Kündigungstermin hinaus, wenn der Auszug für Sie eine Härte bedeutet. Auch sie muss innert 30 Tagen nach Empfang der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde verlangt werden. Bei Wohnräumen sind bis zu vier Jahre möglich, bei Geschäftsräumen bis zu sechs.
Rechtsstand: Juli 2026
Was die Erstreckung leistet — und was nicht
Die Erstreckung beseitigt die Kündigung nicht. Sie verschiebt nur den Zeitpunkt, an dem Sie ausziehen müssen. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter, Sie zahlen den bisherigen Mietzins.
Sie ist damit das Mittel für alle, die die Kündigung akzeptieren, aber nicht in der gesetzten Frist eine neue Wohnung finden.
Die Härte, auf die es ankommt
Entscheidend ist eine Abwägung: Ihre Härte gegen das Interesse der Vermieterschaft. Als Härte zählen etwa langjährige Wohndauer, hohes Alter, Krankheit, Kinder in der Schule, ein angespannter Wohnungsmarkt in der Region oder eine besondere Bindung an das Quartier.
Gegen Sie wirkt es, wenn die Kündigung schon lange bekannt ist und Sie nichts unternommen haben, oder wenn die Vermieterschaft die Räume dringend selbst braucht. Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist die Erstreckung ausgeschlossen.
Suchbemühungen dokumentieren
Der wichtigste Punkt in der Praxis: Sie müssen belegen, dass Sie sich ernsthaft um Ersatz bemüht haben. Sammeln Sie Bewerbungsschreiben, Absagen, Inserate, Screenshots von Suchportalen und Registrierungen bei Verwaltungen.
Wer mit leeren Händen zur Verhandlung kommt, bekommt regelmässig nur eine kurze oder gar keine Erstreckung. Wer eine Mappe mit dreissig dokumentierten Absagen vorlegt, verhandelt aus einer anderen Position.
Dauer und zweite Erstreckung
Bei Wohnräumen beträgt die Höchstdauer vier Jahre, bei Geschäftsräumen sechs. Diese Zeit kann auf eine oder zwei Erstreckungen verteilt werden.
In der Praxis wird selten die Höchstdauer gewährt. Üblich sind wenige Monate bis rund ein Jahr, je nach Härte und Marktlage. Wurde eine erste Erstreckung befristet gewährt, müssen Sie die zweite rechtzeitig vor deren Ablauf verlangen — sonst endet das Mietverhältnis automatisch.
Was während der Erstreckung gilt
Sie bleiben Mieterin oder Mieter mit allen Rechten und Pflichten. Der Mietzins bleibt derselbe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Während einer Erstreckung können Sie mit der gesetzlichen Frist selbst kündigen, wenn Sie früher etwas finden. Sie sind also nicht bis zum Ende gebunden.
Häufige Fragen
Erstreckung und Anfechtung gleichzeitig?
Ja, und das ist meist sinnvoll: in erster Linie Aufhebung der Kündigung, eventualiter Erstreckung. Beides läuft über dieselbe 30-Tage-Frist.
Wie lange wird typischerweise erstreckt?
Selten die Höchstdauer. Üblich sind einige Monate bis etwa ein Jahr — abhängig von Ihrer Härte, der Marktlage und davon, wie gut Sie Ihre Suchbemühungen belegen.
Ist die Erstreckung immer möglich?
Nein. Bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs, bei schwerer Vertragsverletzung und in einigen weiteren Fällen ist sie ausgeschlossen.
Zahle ich während der Erstreckung mehr?
Nein, es gilt der bisherige Mietzins, sofern die Schlichtungsbehörde nichts anderes festlegt.
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Im Detail
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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026
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